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Krankengeld

von laro04.05.2009 | 13:40
926 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag Mein Problem: Ich war auf Grund eines Rückenleiden von Nov08 bis 06.04.09 krank geschrieben. Die KK hatte mir auch ein Reha Antrag angeboten den ich bis 04.04.09 einreichen sollten.Da ich in der zeit mich auch in einer ambulante Schmertherapie im Krankenhaus befand und es mir nach und nach besser ging habe ich mich entschlossen ab den 06.04.09 mich gesund schreiben zu lassen und wieder arbeiten zu gehen und nicht den Reha Antrag zu stellen.Leider stelle ich fest das meine Rückenschmerzen nach 4 Wochen Arbeit wieder zunehmen und ich wieder abbrechen muss.Kann die KK mir da schwierigkeiten machen wegen diesen nicht gestellten Reha Antrag?.Zu meiner Person :geb 18.03.47,eine GdB von 50% und sonst alle Voraussetzungen erfüllt .Noch eins,ich bin natürlich nicht darann interessiert zwangs verrentet zu werden und mit Abzüge in Rente zu gehen. Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Krankenkasse hat gemäß § 51 Abs. 1 oder 2 SGB V die Möglichkeit das Krankengeld einzustellen, wenn der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht innerhalb einer Frist von zehn Wochen gestellt wurde. Wenden Sie sich daher zur Klärung des Sachverhalts an ihre Krankenkasse.

1 Antworten

Nixam 04.05.2009 | 14:56
Wenn Sie jetzt wieder Krankengeld in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie damit rechnen, dass die Krankenkasse auf die Reha-Antragstellung besteht. In diesem Fall kommen Sie nicht drumherum. Das ist das einzige Problem. Viele Grüsse Nix
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