Hallo Rainer,
leider können wir Ihnen bezüglich Ihres Anliegens nicht weiterhelfen, da wir uns in diesem Forum ausschließlich mit Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung befassen.
Zur Klärung Ihres Anliegens können wir Ihnen daher nur empfehlen, sich direkt an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden.
Hallo Rainer, wann setzt die Verjährung ein?auch hier gelten die 4-jährigen Verjährungsfristen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__25.html… Sofern Ihnen der Rückforderungsbescheid noch bis 31.12.2019 zuging, ist die Rückforderung bis 2015 zulässig. Bei Rückforderungsbescheid in diesem Jahr nur bis 2016. Gruß w. PS: Hat Ihnen Ihre Krankenkasse keine Rechtsgrundlagen im Rückforderungsbescheid genannt, geschweige denn eine Rechtsbehelfsbelehrung in den Bescheid geschrieben? Insofern hätten Sie 1 Jahr Zeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
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