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Experten-Antwort

Krankengeld- ALG

von Claudia13.04.2012 | 15:41
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3 Antworten

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Ich stelle einfach mal hier für mich eine wichtige Frage. Im Forum Recht, oder Tacheles gibts keine brauchbare Antwort. Bin durch Krankheit zur Zeit arbeitslos, 32 J. alt, ledig, keine Kinder. Bekomme alles zusammen Krankengeld und von ARGE 750 Euro Monat. Davon Miete 420, Monatskarte Bus, u-s-Bahn 66 Euro Monat, muß mich ja bewegen können, 35 Euro meine BUZ-Vers. diese wichtige Vers. kann ich ja jetzt nicht schnell kündigen, 25 Euro Telekom,. Mir bleiben ca.200 Euro übrig, ich kann auch keinen Job anfangen, da ich wieder mehrere Wochen in eine Klinik gehe. Das Geld reicht gerade für Essen und Trinken. Meine Frage, kann ich noch etwas beantragen? Ich liege nicht in der Hängematte, will gesund werden und arbeiten. Danke für Antwort, schönes Wochenende.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

ob Sie eine Leistung der Rentenversicherung beantragen können, ist abhängig vom Grad Ihrer Erwerbsminderung und vom Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen und überhaupt erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechts sind, kann ich natürlich nicht beurteilen. Diese Frage müssten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären. Da Sie bereits Leistungen der Krankenversicherung und der ARGE in Anspruch nehmen, haben Sie aus meiner Sicht keine Ansprüche auf weitere Leistungen anderer Sozialversicherungszweige.

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2 Antworten

Hamburgerinam 13.04.2012 | 16:38
Zahlt die Privatkrankenversicherung das Krankengeld ? Sie sagen ja, daß Sie arbeitslos sind. Wird dann aufgestockt mit ALG II ? Wenn ja, ist die Wohnung angemessen ? Fahrkarte erscheint ziemlich teuer, wenn Sie krank sind, werden Sie ja nicht jeden Tag unterwegs sein ? BUZ kann man vielleicht eine gewisse Zeit beitragsfrei stellen, mal den Versicher fragen.
Ottoam 13.04.2012 | 17:01
Es gibt den Hartz IV Rgelsatz von 374 € plus angemessene Mietkosten. Wenn sie über diesem Betrag liegen,gibt es vom Staat nichts dazu.Egal welche Ausgaben sie haben. Ob ihre Mite angemessen ist können sie hier : http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html feststellen oder bei ihrem zuständigen Job Center erfragen.
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