Hallo Claudia,
ob Sie eine Leistung der Rentenversicherung beantragen können, ist abhängig vom Grad Ihrer Erwerbsminderung und vom Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen und überhaupt erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechts sind, kann ich natürlich nicht beurteilen. Diese Frage müssten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären. Da Sie bereits Leistungen der Krankenversicherung und der ARGE in Anspruch nehmen, haben Sie aus meiner Sicht keine Ansprüche auf weitere Leistungen anderer Sozialversicherungszweige.