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Experten-Antwort

Krankengeld Anspruch ja oder nein nach Aufrechnung der Rentenkasse

von Kersch, M.05.11.2015 | 14:13
965 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe in der Vergangenheit Krankengeld erhalten und den Anspruch von 78 Wochen voll ausgeschöpft. Dann habe ich rückwirkend EU Rente erhalten und die Krankenkasse bekam ihre Zahlungen für knapp 16 Wochen zurück. Jetzt ist die EU Rente (Verlängerungsantrag) abgelehnt. Ich bin aber zur Zeit AU geschrieben. Mein jetzigen Antrag (AU Bescheinigungen vom Arzt) auf erneute Zahlung des Krankengeld wurde aber abgelehnt, eben mit der Begründung ausgeschöpft. Da die Rentenkasse doch die Aufrechnung und Rückzahlung damals mit der Krankenkasse vorgenommen hat, ist meine Frage, Habe ich erneuten Anspruch auf Krankengeld, auf den Zeitraum der Rückzahlung (etwa 16 Wochen)? Muß die Krankenkasse die damalige Rückzahlung so stellen, als sei für diese damalige Zeit KEIN Krankengeld gezahlt worden? Für eine Auskunft hierzu bedanke ich mich auf das herzlichste, denn es geht für mich ums nackte Überleben. PS. Das Arbeitsamt hatte in dieser Angelegenheit in der Vergangenheit die von der Rentenkasse zurück erstattenten Alg I Zahlungen, welche ich von der Agentur für Arbeit erhalten hatte, komplett als neuen Leistungsanspruch in erneuter Anspruchsdauer gutgeschrieben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

dem Grunde nach wurde Ihre Frage tatsächlich schon umfassend vor drei Tagen behandelt. Insofern können wir dem Beitrag von „???“ und dem LINK zur Fundstelle nur zustimmen.

Bitte Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter nach, ob und wer nunmehr ggfs. zur Vermittlung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes für Sie zuständig ist, insbesondere für den Fall, dass dem (hoffentlich von Ihnen bereits eingelegten) Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres „Verlängerungsantrags“ nicht abgeholfen werden wird. Dort wäre dann auch zu prüfen, ob Ihnen ggfs. Leistungen (z.B. ALG II) zusteht. Da es bei Ihnen ums „nackte Überleben“ geht müssten Sie sich eventuell aber auch an Ihr örtliches Sozialamt wenden.

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2 Antworten

Kersch, M.am 05.11.2015 | 14:15
Ich möchte noch ergänzent hinzufürgen, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mehr habe. (Anspruchsdauer ausgelaufen und damit dort ausgesteuert).
???am 05.11.2015 | 14:34
Hier finden Sie Ihr Posting vom 03.11. inklusive Handlungsanleitung und Musterschreiben: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
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