Hallo,
dem Grunde nach wurde Ihre Frage tatsächlich schon umfassend vor drei Tagen behandelt. Insofern können wir dem Beitrag von „???“ und dem LINK zur Fundstelle nur zustimmen.
Bitte Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter nach, ob und wer nunmehr ggfs. zur Vermittlung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes für Sie zuständig ist, insbesondere für den Fall, dass dem (hoffentlich von Ihnen bereits eingelegten) Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres „Verlängerungsantrags“ nicht abgeholfen werden wird. Dort wäre dann auch zu prüfen, ob Ihnen ggfs. Leistungen (z.B. ALG II) zusteht. Da es bei Ihnen ums „nackte Überleben“ geht müssten Sie sich eventuell aber auch an Ihr örtliches Sozialamt wenden.