Hallo Anja,
während der Reha-Maßnahme steht Ihnen grundsätzlich Übergangsgeld zu, dass dann von Ihrem Leistungsträger gezahlt wird. Das Übergangsgeld müssen Sie allerdings bei Ihrem zuständigen Leistungsträger beantragen.
Sofern Sie allerdings zum Beispiel aus versicherungsrechtlichen Gründen keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, müssen Sie sich nach Auslaufen des Krankengeldes arbeitslos melden, damit Sie dann nahtlos Arbeitslosengeld I weiter gezahlt bekommen. Wichtig ist, dass Sie dies rechtzeitig tun, da das Arbeitslosengeld I nur ab dem Zeitpunkt der Meldung gezahlt wird, also dann gegebenenfalls schon vor Antritt Ihrer geplanten Reha-Maßnahme.
Wir empfehlen Ihnen, sich in diesen Fragen direkt von Ihrem zuständigen Leistungsträger - Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung-beraten zu lassen und gegebenenfalls auch durch Ihre zuständige Filiale der Bundesagentur für Arbeit.
Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung