Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krankengeld Aussteuerung, stehe vor dem Nichts

von Suchende09.11.2016 | 15:19
1427 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin aufgrund meiner Psyche schon länger krankgeschrieben und werde demnächst ausgesteuert. Hatte vor 1,5 Jahren Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, Umschulung gestellt. Umschulung wurde abgelehnt, laut Gutachter schaffe ich eine Umschulung psychisch nicht. Stattdessen berufliche Reha genehmigt Wiedereingliederung. Dort wird derzeit meine Belastung erprobt und eine Berufsorientierung, welchen Beruf ich umschulen wollen würde. Soweit das Berufstrainingszentrum eine Umschulung empfehlen würde, sollte diese dann genehmigt werden. Derzeitige Bewertung, ich soll im geschützten Rahmen umschulen, da Belastbarkeit nicht ausreichend gegeben für den 1.Arbeitsmarkt. Die BFWs sind aber von meinem Wohnort über eine Std. Pendelzeit entfernt, was für mich 8h Vollzeit, plus 1h Pause plus 2h Pendelzeit =11 Stunden jeden Tag bedeutet. Problem ist nun, alle in Frage kommenden Umschulungen beginnen im Herbst, und ich werde demnächst ausgesteuert. Eventuell käme ich vorher für 6 Monate Berufsvorbereitung in Frage. Aber selbst dann ergibt sich eine Versorgungslücke zwischen Krankengeld - Aussteuerung und Übergangsgeldanfang. ALG1 Restanspruch sind nur noch 3 Wochen. Hartz4 bekomme ich aufgrund meiner komplizierten Wohnsituation nicht. Rentenantrag wurde mir nicht empfohlen, da diese sicherlich nicht bekommen würde, da ich für den einfachen Arbeitsmarkt als tauglich angesehen werde. Da ich ein jüngeres Kind habe, kann ich nicht beliebig den Wohnort wechseln und bin leider ortsgebunden. Nach der Aussteuerung stehe ich vorm Nichts, ich und meine Tochter werden nicht krankenversichert sein, etc. Laut Rechtsberater VdK werde ich diese Lücke selbst aus Eigenmitteln überbrücken müssen und mich und meine Tochter selbstzahlend krankenversichern müssen. Da ich über diese Mittel nicht verfüge, sehe ich nur den Weg gezwungenermaßen arbeiten gehen zu müssen. Ich selbst weiß, ich bin nicht fit, Gutachter haben dies ebenso bestätigt, und das berufliche Trainingszentrum sieht es auch so. Aber ich weiß nicht, wovon ich uns ernähren soll, geschweige denn Krankenversicherung etc. Hat irgendjemand noch eine Lösung für mich? Ich bin ziemlich verzweifelt. Gibt es außer Umschulung noch eine andere Wiedereingliederung, die ich kurzfristig bekommen würde? Ich danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie die Lücke nicht aus eigenen Mitteln überbrücken können, sollten Sie beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

???am 09.11.2016 | 15:29
"Gibt es außer Umschulung noch eine andere Wiedereingliederung, die ich kurzfristig bekommen würde?" Das müssen Sie mit Ihrem Reha-Fachberater besprechen. Die DRV bewilligt Ihnen aber nicht einfach zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses Maßnahmen . Sie werden sich dann zwischen der Umschulung und einer früher beginnenden, anderen Maßnahme entscheiden müssen.
Onkel Ottoam 09.11.2016 | 16:21
Lassen Sie sich nicht von Ihren "Beratern" verunsichern, stellen Sie schnellstens den Antrag auf EM-Rente, das kostet nichts, es wird dann aber offiziell von der DRV geklärt werden, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Vermutungen helfen Ihnen nicht weiter. Haben Sie schon einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV gestellt? Wenn nicht sollten Sie das sofort machen. Auch da wird dann ganz offiziell Ihr Anspruch geprüft, außerdem haben Sie dann auch das Recht auf Widerspruch und KLage, wenn die Ablehnung nicht Hieb-und Stichfest sein sollte. Ich kann Ihnen versichern, auch Rechtsberater vom VdK sind nicht immer wirkliche Experten, die Qualität ihrer Arbeit ist sehr unterschiedlich, je nach der Kompetenz des Personals vor Ort, das sind nicht immer Anwälte oder Referendare, das sind oft auch Laien. Also nochmals, lassen Sie sich nicht einfach vorher schon verunsichern, stellen Sie die Anträge, das ist Ihr gutes Recht, mehr wie ablehnen kann man sie nicht, Sie tragen ja auch Verantwortung für Ihr Kind. Was Ihre Wohnverhältnisse und Hartz IV angeht, können Sie sich Hilfe in Foren holen, wie z.B. hier: http://www.sozialhilfe24.de/forum/
Herz1952am 09.11.2016 | 16:33
In Deutschland muss niemand verhungern. Entweder sind irgendwelche Vermögensleistungen vorhanden oder man erhält Grundsicherung/ALGII
Schorscham 10.11.2016 | 13:52
Vermutlich leben Personen in ihrer Bedarfsgemeinschaft, deren Einkommen/Vermögen die Bedürftigkeitsgrenze überschreiten. Dann bleibt der Fragestellerin nichts anderes übrig, als ihre Mitbewohner um Unterstützung zu bitten. Das klingt für Außenstehende selbstverständlich, für die Betroffenen ist das aber äußerst unangenehm. MfG
Herr Grundwurstam 10.11.2016 | 14:49
Wir stehen alle vor dem Abgrund, aber morgen sind wir einen Schritt weiter!
Herz1952am 10.11.2016 | 15:49
Wir stehen alle vor dem Abgrund, aber morgen sind wir einen Schritt weiter!
Das kann ich mir sehr gut vorstellen, nachdem die Amis eine unberechenbare tickende Zeitbombe zum Präsidenten gewählt haben.....
Bitte nicht politisch werden! Ich denke Trump wird das Land wieder Großartig machen
Franz-Josefam 10.11.2016 | 15:40
Das kann ich mir sehr gut vorstellen, nachdem die Amis eine unberechenbare tickende Zeitbombe zum Präsidenten gewählt haben.....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026