Hallo Andreas53,
auf Ihren Antrag wurde vermutlich wegen des Berufsschutzes eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt. Da Ihr Leistungsvermögen jedoch entsprechend eingeschränkt ist, wird auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bewilligt. Der Leistungsfall beider Renten dürfte auf den Zeitpunkt der Antragstellung (10.07.2015) zurückgehen. Somit wäre der Rentenbeginn für die Rente wegen voller Erwerbsminderung der 7. Kalendermonat nach Eintritt des Leistungsfalles dann der 01.02.2016. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird ab dem 01.08.2015 rückwirkend gezahlt.
Seitens der Krankenkasse dürfte in diesem Fall gekürztes Krankengeld bis zum Beginn der vollen Erwerbsminderungsrente zu zahlen sein. Weshalb die Einstellung der Krankengeldzahlung erfolgte, kann nur durch eine entsprechende Rückfrage bei der Krankenkasse geklärt werden.
Inwieweit Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, wäre mit der Agentur für Arbeit abzuklären. Sofern das Leistungsvermögen des Betreffenden aber unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzustufen ist, würde die Agentur für Arbeit keine Leistungen erbringen.
Durch das stark eingeschränkte Leistungsvermögen steht der Antragsteller dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.