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Experten-Antwort

Krankengeld bei Teilerwerbsminderungsrente

von KaMey22.04.2025 | 04:10
342 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe seit vier Jahren eine Teilerwerbsminderungsrente unbefristet und gehe zusätzlich noch 20 Stunden arbeiten. Zur Zeit bin ich krankgeschrieben und nähere mich dem Ende der Entgeltfortzahlung von sechs Wochen. Eigentlich heißt es, kein gleichzeitig Bezug von Krankengeld und Rente. Wie verhält es sich aber bei einer Teilrente. Erhalten ich meine Rente weiter und zusätzlich auch Krankengeld für die Stunden, die ich noch gearbeitet habe. Wird hier irgendwas verrechnet oder die Zahlung sogar eingestellt. Damit wäre ich ja schlechter gestellt, da mir das Gehalt ja fehlen würde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

wenn Sie bislang neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gearbeitet und Arbeitsentgelt erzielt haben, mussten Sie schon bisher die jährliche Hinzuverdienstgrenze einhalten. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur noch teilweise geleistet.

 

Auch Krankengeld, das aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, die nach dem Beginn der Rente eingetreten ist, zählt als Hinzuverdienst. Als Hinzuverdienst ist das dem Krankengeld zugrundeliegende Arbeitsentgelt zu berücksichtigen.

 

Wenn Sie also schon bislang mit Ihrem Arbeitsentgelt die jährliche Hinzuverdienstgrenze eingehalten haben, dürfte dies auch für die Zeit des Bezugs von Krankengeld der Fall sein. Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.

 

Ob und wie sich der Rentenbezug auf die Höhe des Krankengeldes auswirkt, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.

 

Wir hoffen, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Krankengeld macht die DRV nichtam 22.04.2025 | 06:30
Die Rente wurd normal weitergezahlt. Was das Krankengeld betrifft, hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter, nicht die Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung
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