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Experten-Antwort

Krankengeld bei Teilrente

von Laura04.02.2026 | 11:56
437 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme seit dem 01.09.2025 die 99,99 % Teilrente. Ich war bereits seitdem im Krankengeld. Somit hat die Krankenkasse Anspruch auf meine Rentennachzahlung aufgrund des Krankengeld. Nun gehe ich wieder arbeiten und erhalte somit Lohn + Teilrente. Wenn ich jetzt wieder krank werde, erhalte ich dann Krankengeld und ist es so, dass sie dann Anspruch auf meine Rentenbezüge habe. Ich dachte immer das Krankengeld ist Ersatz für die Lohnfortzahlung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2026 | 13:00

Hallo Laura, 

wird neben dem Bezug der Altersteilrente Arbeitsentgelt erzielt, besteht im Falle der Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Anspruch auf Krankengeld. Die Altersrente wird unter Umständen auf das Krankengeld angerechnet. Für konkretere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.  

15 Antworten

Kein Rententhema!am 04.02.2026 | 12:31
Das ist eine Frage, die Sie mit der Krankenkasse oder in einem Krankenkassenforum klären müssen.
Falsch hieram 04.02.2026 | 12:34
Mit Ihrer Frage zum KRANKENGELD-Zahlung sind Sie bei der RENTEN-Versicherung natürlich falsch. Besprechen Sie Ihre Frage doch mit Ihrer Krankenkasse, die sind der richtige Ansprechpartner. Oder fragen Sie Ihren Betriebsrat, einen Sozialverband wie VdK oder SoVD oder einen Anwalt für Sozialrecht.
KKam 04.02.2026 | 12:41
Ob und in welcher Höhe eine Anrechnung der Rentenzahlung auf das Krankengeld erfolgt, muss allein mit der Krankenkasse abgeklärt werden.
Selbst ist die Frauam 04.02.2026 | 12:50
Mal selber googeln, zum Beispiel mit "Krankengeldanspruch bei Teilrente"? Tut gar nicht weh.... https://www.rentenfuchs.info/krankengeld-trotz-rentenbezug-so-ge… https://www.beratungslounge.de/finanz-ratgeber/tipps-fuer-die-re… https://www.sovd-ploen.de/aktuelles/meldung/teilrente-und-wenn-d… "Wenn Sie die Rente aber nur zum Teil beziehen, selbst wenn es sich um 99,99 Prozent handelt, behalten Sie den vollen Anspruch auf Krankengeld. Finanziell kann das also durchaus von Vorteil sein."
Lauraam 04.02.2026 | 14:12
Zitat von Selbst ist die Frau anzeigen
Vielen Dank für die durchaus qualifizierte Antwort und Hilfe auch von allen anderen Schlaubergern :) Leider hilft weder Google und ich bin leider bei einer Krankenkasse angeschlossen, welche nicht erreichbar ist. Auch die hier vorgeschlagenen Googleergebnisse beantworten leider nicht die Frage. Ich versuche es gerne noch einmal: Arbeitsunfähigkeit Juli 2025 - 06.01.2026 Rentenbewilligung rückwirkend zum 01.09.2026 der Altersteilrente 99,99 % Die Krankenkasse darf nun das Krankengeld um den Rentenbetrag kürzen (§ 50 Abs. 2 Nr.2 SGB V). Frage: Seit dem 07.01.2026 wird wieder gearbeitet, wenn man nun wieder krank wird und arbeitsunfähig ist, wird das Krankengeld wieder gekürzt oder war dies nur in der Vergangenheit so aufgrund des Sonderfalls "Arbeitsunfähigkeit bei Antragsbewilligung der Rente"?
Was soll das?am 04.02.2026 | 14:45
Zitat von Laura anzeigen
Ihre impertinente, beratungsresistente Haltung können Sie auch nur in der Anonymität ausleben. Ihre Frage betrifft das Recht der Krankenkasse und nicht der Rentenversicherung. Wenn sie das nicht verstehen oder verstehen wollen, haben Sie eben Pech gehabt. Wenn Sie eine nicht erreichbare Krankenkasse haben, sollten Sie besser mal über einen Wechsel nachdenken. Im Übrigen gibt es für Ihre Frage ein Forum der Krankenkasse. Vermutlich sind Sie aber nicht mal in der Lage oder Willens Ihre Frage dort zu stellen. Alles in allem ist Ihr Verhalten hier nur peinlich. Sie brauchen es auch nicht nochmal zu versuchen. Hier sind Sie mit Ihrer Frage falsch! https://www.krankenkassenforum.de/
Wuffam 04.02.2026 | 14:49
Dann beantworten Sie doch die hier im Forum nicht angebrachte Frage, statt unqualifizierte und überflüssige Beiträge zu posten. Sie sollten tatsächlich besser die Daumen gedrückt halten, dann können Sie auch nicht so einen Mist auf Ihrer Tastatur schreiben😉.
Dumm bleibt dumm, da helfen keine Pillenam 04.02.2026 | 14:51
Zitat von Dumm bleibt dumm, da helfen keine Pillen anzeigen
Ich bitte um Entschuldigung. Meine Wortwahl war definitiv nicht angebracht. Wahrscheinlich bin ja ich der Dumme... Aber Sie sollten das, wie von den "DRV-Experten" geschrieben, direkt mit Ihrer Krankenkasse klären. Wenn diese schwer zu erreichen ist, kann Ihnen die Rentenversicherung dabei leider trotzdem nicht helfen.
So ist es!am 04.02.2026 | 14:53
Zitat von Dumm bleibt dumm, da helfen keine Pillen anzeigen
Tja derartig dumme Individuen tummeln sich gern in anonymen Foren und geben sich dort der Lächerlichkeit preis. Selbst die Expertenantwort wird ignoriert 🤦‍♂️🤔. Einfach nur peinlich!
Nicht nötig!am 04.02.2026 | 15:05
Zitat von Dumm bleibt dumm, da helfen keine Pillen anzeigen
Das Verhalten der Fragestellerin provoziert ja gerade entsprechende Antworten. Dafür muss man sich nicht entschuldigen. Eine Entschuldigung wäre eher von der Fragestellerin zu erwarten.
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