Hallo Stepp,
bitte wenden Sie sich mit dieser Frage zum Anspruch auf Krankengeld an Ihre Krankenkasse. Nur dort kann man Ihnen verbindlich dazu Auskunft geben.
Allgemein kann man sagen, dass es darauf ankommen dürfte, ob Ihre derzeitige Krankheit unverändert dieselbe ist, wegen der Sie auch die EM-Rente bekommen (und für die ja im Bescheid festgestellt wurde, dass Sie damit noch mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können) oder ob Sie vielleicht in einer Teilzeittätigkeit neben der Rente akut krank geworden sind.