Wenn die Reha beantragt wurde, weil die KK Sie dazu aufgefordert hat, wäre Ihr 'Dipositionsrecht' eingeschränkt. Dies kann die KK aber auch nachträglich noch. Und wird dies ggfs. auch tun (je nachdem, weswegen Sie nun arbeitsunfähig sind und ob evtl. Ihre Erwerbsfähigkeit bereits gemindert bzw. zumindest gefährdet erscheint). Ziel der KK wäre damit, dass während der Reha festgestellt wird, ob eine EM vorliegt und wenn dies zu einer EM-Rente führen würde, hätte die KK Anspruch auf Erstattung des Krankengeldes (für parallele Zeiten, in der EM-Rente bezahlt wird, Sie selbst müssten es nicht erstatten).
GGfs. 'MÜSSEN' Sie es also mit der KK klären, was es für Konsequenzen für Sie hat.
Ansonsten entfällt der Anspruch auf KG bei Bezug einer vollen EM-Rente oder einer Altersvollrente.
Sie schreiben, Sie wollen die Ansprüche nicht 'ausreizen' (KG-Anspruch haben Sie insgesamt für maximal 78 Wochen).
Den Antrag auf Reha sollten Sie trotzdem laufen lassen. Zwar kann die DRV, wenn Sie Altersrente beantragen, die Kostenübernahme ablehnen (als Altersrentner wäre die KK zuständig), aber wenn anhand der Unterlagen ein Rehabedarf besteht, müsste dann der Antrag dennoch bearbeitet werden (ggfs. an die KK weitergeleitet).
Wie Sie aus den Reha-Antragsunterlagen ersehen können, haben Sie also quasi schon einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Denn wenn tatsächlich in der Reha festgestellt würde, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gemindert ist (unter drei Stunden arbeitsfähig), KANN der Rehaantrag in Rentenantrag 'umgewandelt' werden.
Letztendlich wäre dies ja auch gar nicht schlimm. Denn dann müsste also 'von Amts wegen' geprüft werden, ob Sie einen Anspruch auf EM-Rente haben.
Als PFK hatten Sie sicherlich anstrengende und körperlich gesundheitsraubende Tätigkeiten, während Sie anderen Kranken Ihre Kraft helfend gegeben haben. Sie können also durchaus berechtigt auch den Anspruch auf eine EM-Rente prüfen lassen, wenn die gesundheitlichen Gründe Ihrer AU doch deutlich mehr als nur ein vorübergehender Schnupfen sind. Ihre Einschätzung 'ich glaube, ich schaffe es nicht weiter', sollten Sie also auch noch einmal mit Ihren Ärzten besprechen.
So lange ein Antrag auf Reha/EM-Rente läuft, würde erst einmal das KG weiter bezahlt werden müssen. Weder die KK noch die Agentur für Arbeit kann Sie 'zwingen', eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag zu beantragen.
Da Sie zuletzt nur noch TZ gearbeitet haben, ist das KG sicherlich nicht sehr hoch. Lassen Sie deshalb bereits jetzt bei entsprechenden Stellen prüfen, ob Sie Anspruch auch auf andere Leistungen haben (Wohngeld z.B.).
Und auch wenn auch eine EM-Rente Abschläge hat (maximal 10,8%, in Ihrem Fall wohl aber geringer), gibt es hier Zurechnungszeiten, die es bei einer Altersrente nicht gibt. Weshalb eine EM-Rente meist höher ist, als eine Altersrente. Und diese höher bleibt, wenn man zuvor EM-Rentenanspruch hat(te).
Als PFK haben Sie eigentlich einen direkten Draht zu den entsprechenden Beratungsstellen (z.B. auch der 'Sozialdienst', zu dem Sie ansonsten Ihre Patienten schicken, wenn Ansprüche zu klären sind). Nutzen Sie diese nun einmal für sich selbst!
Oder wenden Sie sich z.B. auch an einen Sozialverband wie VdK oder SozVD. Während selbstverständlich auch Ihre zuständige DRV Sie berät (beraten muss), wie Sie Ihre Anträge optimal stellen, damit aufgrund der Umstände die 'günstigste' Variante bei Ihnen herauskommt.
Und sollte eine Erwerbsminderung bei Ihnen vorliegen, muss auch dieser Anspruch geprüft werden. Darauf müssen Sie nicht freiwillig verzichten!!
Lassen Sie sich also noch einmal ausführlich von den entsprechenden Stellen persönlich beraten, bevor Sie eine ggfs. für Sie ungünstige Entscheidung treffen. Der Anspruch auf eine Altersrente läuft Ihnen ja nicht wirklich davon, weil die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Der im Raum Bern ansässige User @Jonny hat wohl auch noch ein paar Tipps für Sie bezüglich der Konstellation D-CH :-)
Viel Erfolg und alles Gute!