Ich bin 1959 geboren und kann (laut DRV) Altersrente mit Abschlag beantragen (Langjährig versichert).
Seit März 2023 bin ich im Krankenstand und bekomme jetzt Krankengeld. Reha ist beantragt. Ich befürchte aber, dass ich auf Dauer nicht mehr werde arbeiten können und ganz sicher nicht mehr in meinem Beruf als PFK. Ich möchte auch keine EM Rente beantragen, oder KG /ALG bis zum Ende ausreizen, sondern einfach raus aus „der Mühle“!!
Ab Herbst 2023, mit 64 Jahren, habe ich zusätzlich Anspruch auf eine Altersrente aus der Schweiz, weil ich dort viele Jahre gearbeitet habe.
Die deutsche Rente alleine reicht nicht, um finanziell über die Runden zu kommen.
Daher plane ich, Altersrente zum Herbst 2023 zu beantragen. Mit der CH Rente und der D Rente zusammen, komme ich dann über die Runden.
Jetzt weiss ich nicht, wie ich das managen soll:
Kann ich unbesorgt die deutsche Rente (Beginn im Herbst) jetzt schon beantragen, ohne die KK zu informieren und weiterhin KG beziehen? (Man soll ja rechtzeitig und ca. 3 Monate vor Rentenbeginn den Antrag stellen)
Zudem habe ich meine Stelle noch nicht gekündigt, denn dadurch würde mir das KG wohl gestrichen. Wenn ich jetzt kündige, rutsche ich in ALG mit 12 Wochen Sperre, was eine zu grosse finanzielle Einbusse bedeutet. (Habe nur noch Halbtags gearbeitet!)
Zum Beginn der Altersrenten (CH und D) im Herbst würde ich dann meine Arbeitsstelle kündigen oder einen Auflösungsvertrag mit dem AG vereinbaren.
Ich hoffe, ich konnte meine Situation verständlich schildern. Es geht vor allem darum, dass ich rechtlich keinen falschen Schritt unternehme und somit KG bis zu Beginn der Altersrente erhalte.
MFG
Antworten vom Expertenteam
Persönlich beantwortet im Expertenforum
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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
Hallo Fastrentnerin,
wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf eine Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.
Hinsichtlich des Krankengeldanspruchs sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Grundsätzlich beantwortet Fragen zum Krankengeldbezug Ihre Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung.
Wenn Ihr Krankengeldanspruch noch nicht ausgereizt ist, endet dieser Anspruch erst mit dem Bezug der Altersrente, natürlich nur, wenn Sie Ihr Arzt auch weiter krank schreibt. Details sollten Sie mit der Krankenkasse klären.
Schadeam 07.06.2023 | 10:34
Im Juni wäre es schon an der Zeit die Rente, die im Herbst beginnen soll, zu beantragen. Zumal ja auch noch das Ausland (Schweiz) beteiligt ist. Die Kollegen der AHV hätten gerne den Antrag 4-6 Monate vorher......
Sobald der Rentenantrag bei der DRV ist, wird sich der momentan laufende Reha Antrag erledigt haben.
Das Krankengeld wird wohl enden sobald die Altersrente in D und CH beginnt, ob es da Gestaltungsmöglichkeiten gibt, klären Sie mit Ihrer Kasse - grundsätzlich ist das kein Problem wenn jemand bis zum Beginn der Rente krank geschrieben ist.
Fastrentnerinam 07.06.2023 | 11:36
Vielen Dank für die Infos.
Abschlägeam 07.06.2023 | 11:59
Wenn die Reha beantragt wurde, weil die KK Sie dazu aufgefordert hat, wäre Ihr 'Dipositionsrecht' eingeschränkt. Dies kann die KK aber auch nachträglich noch. Und wird dies ggfs. auch tun (je nachdem, weswegen Sie nun arbeitsunfähig sind und ob evtl. Ihre Erwerbsfähigkeit bereits gemindert bzw. zumindest gefährdet erscheint). Ziel der KK wäre damit, dass während der Reha festgestellt wird, ob eine EM vorliegt und wenn dies zu einer EM-Rente führen würde, hätte die KK Anspruch auf Erstattung des Krankengeldes (für parallele Zeiten, in der EM-Rente bezahlt wird, Sie selbst müssten es nicht erstatten).
GGfs. 'MÜSSEN' Sie es also mit der KK klären, was es für Konsequenzen für Sie hat.
Ansonsten entfällt der Anspruch auf KG bei Bezug einer vollen EM-Rente oder einer Altersvollrente.
Sie schreiben, Sie wollen die Ansprüche nicht 'ausreizen' (KG-Anspruch haben Sie insgesamt für maximal 78 Wochen).
Den Antrag auf Reha sollten Sie trotzdem laufen lassen. Zwar kann die DRV, wenn Sie Altersrente beantragen, die Kostenübernahme ablehnen (als Altersrentner wäre die KK zuständig), aber wenn anhand der Unterlagen ein Rehabedarf besteht, müsste dann der Antrag dennoch bearbeitet werden (ggfs. an die KK weitergeleitet).
Wie Sie aus den Reha-Antragsunterlagen ersehen können, haben Sie also quasi schon einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Denn wenn tatsächlich in der Reha festgestellt würde, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gemindert ist (unter drei Stunden arbeitsfähig), KANN der Rehaantrag in Rentenantrag 'umgewandelt' werden.
Letztendlich wäre dies ja auch gar nicht schlimm. Denn dann müsste also 'von Amts wegen' geprüft werden, ob Sie einen Anspruch auf EM-Rente haben.
Als PFK hatten Sie sicherlich anstrengende und körperlich gesundheitsraubende Tätigkeiten, während Sie anderen Kranken Ihre Kraft helfend gegeben haben. Sie können also durchaus berechtigt auch den Anspruch auf eine EM-Rente prüfen lassen, wenn die gesundheitlichen Gründe Ihrer AU doch deutlich mehr als nur ein vorübergehender Schnupfen sind. Ihre Einschätzung 'ich glaube, ich schaffe es nicht weiter', sollten Sie also auch noch einmal mit Ihren Ärzten besprechen.
So lange ein Antrag auf Reha/EM-Rente läuft, würde erst einmal das KG weiter bezahlt werden müssen. Weder die KK noch die Agentur für Arbeit kann Sie 'zwingen', eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag zu beantragen.
Da Sie zuletzt nur noch TZ gearbeitet haben, ist das KG sicherlich nicht sehr hoch. Lassen Sie deshalb bereits jetzt bei entsprechenden Stellen prüfen, ob Sie Anspruch auch auf andere Leistungen haben (Wohngeld z.B.).
Und auch wenn auch eine EM-Rente Abschläge hat (maximal 10,8%, in Ihrem Fall wohl aber geringer), gibt es hier Zurechnungszeiten, die es bei einer Altersrente nicht gibt. Weshalb eine EM-Rente meist höher ist, als eine Altersrente. Und diese höher bleibt, wenn man zuvor EM-Rentenanspruch hat(te).
Als PFK haben Sie eigentlich einen direkten Draht zu den entsprechenden Beratungsstellen (z.B. auch der 'Sozialdienst', zu dem Sie ansonsten Ihre Patienten schicken, wenn Ansprüche zu klären sind). Nutzen Sie diese nun einmal für sich selbst!
Oder wenden Sie sich z.B. auch an einen Sozialverband wie VdK oder SozVD. Während selbstverständlich auch Ihre zuständige DRV Sie berät (beraten muss), wie Sie Ihre Anträge optimal stellen, damit aufgrund der Umstände die 'günstigste' Variante bei Ihnen herauskommt.
Und sollte eine Erwerbsminderung bei Ihnen vorliegen, muss auch dieser Anspruch geprüft werden. Darauf müssen Sie nicht freiwillig verzichten!!
Lassen Sie sich also noch einmal ausführlich von den entsprechenden Stellen persönlich beraten, bevor Sie eine ggfs. für Sie ungünstige Entscheidung treffen. Der Anspruch auf eine Altersrente läuft Ihnen ja nicht wirklich davon, weil die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Der im Raum Bern ansässige User @Jonny hat wohl auch noch ein paar Tipps für Sie bezüglich der Konstellation D-CH :-)
Viel Erfolg und alles Gute!
Schadeam 07.06.2023 | 12:59
zur Schweiz brauchts doch kaum gesonderte Tipps.
Als Frau mit Jg 59 kann sie dort mit 64 abschlagsfrei in Altersrente gehen - das weiß die Dame doch bereits.
Fastrentnerinam 07.06.2023 | 16:42
@ Abschläge
Vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Tips und auch das Mitgefühl.
Stimmt, ich habe nicht nur "einen Schnupfen" sondern zum maroden Rücken jetzt mein 2. burnout, wobei ich diesmal die Anzeichen erkannte und die „Notbremse“ wohl rechtzeitig gezogen habe.
Ich werde mir Ihre Tips gründlich durch den Kopf gehen lassen. Obwohl ich dazu tendiere, die Bürokratie, die Formulare und Begutachtungen hinter mir zu lassen....
Danke noch mal.
MvG
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