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Experten-Antwort

Krankengeld bis zur Rente

von Aga17.02.2024 | 02:46
402 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich habe ein paar Fragen. Ich bin 65 Jahre alt und seit 32 Jahren in ungekündigter Stellung tätig. Aktuell beziehe ich seit 28.11.2023 Krankengeld. Ab 01.11.2024 kann ich die reguläre Altersrente oder auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge zu beantragen. Ich möchte das Krankengeld zunächst solange beziehen wie es möglich ist, weil die zu erwartende Rente viel niedriger ausfallen wird als das Krankengeld aber gleichzeitig habe ich keine Nerven mich auf lange Sicht mit der Krankenkasse bzw. dem MD auseinanderzusetzen. Wann wäre der ideale Zeitpunkt den Rentenantrag zu stellen, ohne Gefahr zu laufen, dass die Krankengeldzahlung durch MD-Gutachten (ggf. nach Aktenlage) vorzeitig eingestellt wird? Wenn ich den Rentenantrag jetzt stelle dann wird mich die KK bis Nov.2024 in Ruhe lassen oder kann sie mich zwingen früher die Rente für besonders langjährig Versicherte zu beantragen? Welche Rentenart wäre für mich die Beste, gibt es Unterschiede zwischen die beiden Rentenarten? Vielen Dank für die Hilfe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2024 | 14:08

Hinsichtlich der Rentenhöhe gibt es ab 01.11.2024 keine Unterschiede zwischen der Regelaltersrente und der Altersrente für

besonders langjährig Versicherte.

Der Rentenantrag sollte sinnvollerweise maximal 6 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn gestellt werden, d. h. der Antrag

sollte frühestens im Mai 2024 gestellt werden.

Sofern die Krankenkasse Sie zu einem Rentenantrag oder Reha-Antrag schriftlich auffordert, würde die Krankenkasse ihnen gemäß

§51 SGB V eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb derer der Antrag zu stellen wäre.

 

 

 

6 Antworten

KKam 17.02.2024 | 07:01
Fragen zum Krankengeld stellen Sie am besten bei der Krankenkasse, da hat die RV nichts mit zu tun. Könnte man auch selbst drauf kommen.
KSCam 17.02.2024 | 07:49
Die Novemberrente wird am 30.11. Fällig, also in 9,5 Monaten. Daher wird die DRV einen jetzt gestellten Antrag ablehnen oder als zu früh gestellt ablehnen. Keiner will das “Zeug” solange bei sich rumliegen haben. Wie die Kasse reagiert, ist nicht das Problem der DRV und dieses Forums
Königam 17.02.2024 | 08:25
Einen Rentenantrag stellt man 3-4 Monate, höchstens 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Bei vorheriger Antragstellung müssen Sie damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird. Ob die Krankenkasse bis dahin Krankengeld zahlt, ohne Sie z.B. zu einer Reha-Antragstellung aufzufordern, liegt nicht im Ermessen der Rentenversicherung. Im Normalfall können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zwei Jahre vor der Regelaltersrente beantragen, spätestens dann, wenn Sie 45 Beitragsjahre und Ihre persönliche Altersgrenze erreicht haben. Sehen Sie in Ihre Rentenauskunft oder lassen Sie sich bei Fragen individuell beraten.
Alles wird gutam 17.02.2024 | 09:24
Die Krankenkasse kann Sie nicht zu einem Rentenantrag zwingen! Sie kann Sie aber jederzeit mit einer Frist von 10 Wochen zur Stellung eines Rehantrages auffordern mit Einschränkung Ihres Dispositionsrechts. Wenn Sie dem nicht nachkommen, wird das Krankengeld eingestellt. Der Zeitpunkt Ihrer Rentenantragstellung hat damit absolut nichts zu tun. Sie können eine solche Aufforderung auch nicht verhindern. Das macht aber alles nichts, dann stellen Sie nach Aufforderung der KK den Rehantrag zum Ende der 10-Wochenfrist. Bis darüber entschieden wird, bzw. eine Reha dann tatsächlich beginnen würde, wäre es vielleicht schon nach Oktober 2024. Und wenn nicht, dann gehen Sie halt in Reha, schadet sicher nicht. Und wenn Sie dann sogar noch eine EM-Rente, vielleicht sogar rückwirkend bekämen, wäre das sogar eher rentensteigernd im Vergleich zu der von Ihnen beabsichtigten Altersrente. Ihnen kann also nur Gutes widerfahren, entspannen Sie sich.
Ja meiam 17.02.2024 | 10:01
KK schrieb

Fragen zum Krankengeld stellen Sie am besten bei der Krankenkasse, da hat die RV nichts mit zu tun.

Könnte man auch selbst drauf kommen.

Tja, es sind halt nicht alle so supergescheit wie Sie, aber das wissen Sie ja.
Mondkindam 19.02.2024 | 08:42
KSC schrieb

Die Novemberrente wird am 30.11. Fällig, also in 9,5 Monaten.

Daher wird die DRV einen jetzt gestellten Antrag ablehnen oder als zu früh gestellt ablehnen.

Keiner will das “Zeug” solange bei sich rumliegen haben. Wie die Kasse reagiert, ist nicht das Problem der DRV und dieses Forums

Es ist schon länger so, dass Rentenanträge nur abgelehnt werden können, wenn Sie länger als 1 Jahr vor dem gewünschten/möglichen Rentenbeginn gestellt werden. Sie können Ihren Rentenantrag also bereits jetzt stellen.
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