Hinsichtlich der Rentenhöhe gibt es ab 01.11.2024 keine Unterschiede zwischen der Regelaltersrente und der Altersrente für
besonders langjährig Versicherte.
Der Rentenantrag sollte sinnvollerweise maximal 6 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn gestellt werden, d. h. der Antrag
sollte frühestens im Mai 2024 gestellt werden.
Sofern die Krankenkasse Sie zu einem Rentenantrag oder Reha-Antrag schriftlich auffordert, würde die Krankenkasse ihnen gemäß
§51 SGB V eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb derer der Antrag zu stellen wäre.
Fragen zum Krankengeld stellen Sie am besten bei der Krankenkasse, da hat die RV nichts mit zu tun.
Könnte man auch selbst drauf kommen.
Die Novemberrente wird am 30.11. Fällig, also in 9,5 Monaten.
Daher wird die DRV einen jetzt gestellten Antrag ablehnen oder als zu früh gestellt ablehnen.
Keiner will das “Zeug” solange bei sich rumliegen haben. Wie die Kasse reagiert, ist nicht das Problem der DRV und dieses Forums
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.