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Experten-Antwort

Krankengeld dann Reha mit Arbeitsfähig entlassen

von Nico10.05.2023 | 19:36
240 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich heiße Nico bin fast 61 Jahre alt, und 37 Arbeits Jahre hinter mir, leider seit dem 03.2019 Krank und ab dem 05.2019 Krankengeld bekommen, inzwischen am 09.2019 Reha gemacht Und ich würde entlassen Arbeitsunfähig und dass ich meine alte Arbeit nicht mehr üben kann, und mit 3/6 Stunden am Tag auf alle Arbeitsmarkt, Dann habe ich weiter krank geschrieben und der restlichen Krankengeld bis 10.11.2020 bekommen, dann ausgesteuert und Kündigung, und ab den 11.11.20 Arbeitslos angemeldet für 18 Monate, aber inzwischen habe ich einen Teilhaber am Arbeitsleben absolviert für 9 Monate bis 07.2022 ohne Erfolg, und ab den 07.2022 meinen restlichen Monaten Arbeitslosengeld weiter gemacht, aber 3 Monate vor Ende von Arbeitslosengeld war ich wieder wegen starke Schmerzen wieder krank, und nach 6 Wochen wieder Krankengeld bekommen, von 11.2022 bis 05.2024, Und die Krankenkasse hat einen Antrag auf Reha gestellt und dass genehmigt wurde und dass ab den 25.04.23 bis 16.05.23 In die Reha stationär rein, Meine Frage ist, ich habe noch starke Wirbelsäule Probleme, sowie Hüfte e Probleme bei laufen und auch einen Riss im rechte Schulter mit starken Schmerzen, eventuell die Reha ein Entlassungsbericht als Arbeitsfähig schreibt, kann ich am nächste Tag nach Entlassung beim meine Arzt noch Krankschreiben lassen weil ich fühl L mich noch nicht gesund und dass ich starke Schmerzen haben? Kann ich weiter meinen Krankengeld weiter bekommen? Oder gibt Probleme mit Krankenkassen? Vielen Dank für ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nico,

wie von den anderen Usern bereits zutreffend angemerkt, können in diesem Forum weder Aussagen zu Fragen des Krankenversicherungsrechts getroffen werden, noch Detailfragen zu Ihrem konkreten Einzelfall -insbesondere zu medizinischen Sachverhalten- beantwortet werden.

Wie bereits vorgeschlagen, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KKam 10.05.2023 | 19:51
Frag doch deinen Arzt oder die Krankenkasse. Was hat die RV damit zu tun ob ihr Arzt die krankschreibt, oder die KK Dir etwas zahlt.
Falsches Forumam 10.05.2023 | 20:17
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihre Krankenkasse.
Schadeam 10.05.2023 | 20:21
Warten Sie doch einfach ab was die Ärzte am Ende der Reha sagen und besprechen das dann mit Ihrem Arzt wenn Sie wieder daheim sind. Alles andere sind doch Spekulationen über was wäre wenn. Was Ihr Arzt in einigen Wochen zuIhrer Arbeitsfähigkeit meint, weiß doch niemand im Forum. Alles Gute
Deutsche Rentenversicherung
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