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Krankengeld ehemaliger Pflichtversicherte

von Heinz11.09.2007 | 13:18
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Hallo, folgender Sachverhalt liegt meiner Frage zugrunde: Von ca. 1964 bis ca. 1982 war ein Bekannter als Arbeitnehmer in der gesetzlichen KV pflichtversichert. Ab ca. 1982 übte er neben der pflichtversicherten Beschäftigung auch eine selbständige Tätigkeit aus. In dieser Zeit war er niemals arbeitsunfähig/krank oder aber arbeitslos. Ab ca. 1985 bis ca. 2003 übte er nur noch seine selbständige Tätigkeit aus und mußte sich privat krankenversichern!!! Seit ca. Mitte 2003 ist er dauerhaft schwer erkrankt (Bandscheibe, Herz etc.). Jetzt meine Frage: Stehen meinem Bekannten aus der alten Mitgliedschaft zur gesetzlichen KV irgendwelche Leistungen noch zu? Vielen Dank für eine informative Antwort im Voraus. Herzliche Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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10 Antworten

???am 11.09.2007 | 14:46
Leistungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur an Mitglieder. Da Ihr Bekannter seit 20 Jahren kein Mitglied mehr ist, bekommt er nichts.
Wie bitte ?am 11.09.2007 | 15:28
Kennen Sie eine private Versicherung, die irgendwelche Leistungen an Nichtmitglieder erbringt ? (Wozu sollte man dann noch Beiträge zahlen ?)
Heinzam 11.09.2007 | 15:55
An liebe/r ??? und Wie bitte ?, warum sollte es bei der gesetzlichen KV anders sein als bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Dort bleibt meines Wissens der erworbene Anspruch auch erhalten. Herzliche Grüße und vielen Dank
zuzaam 11.09.2007 | 17:23
hallo heinz, nein - es bestehen keine ansprüche, da keine mitgliedschaft mehr besteht. du kannst aber auch nachlesen - im 5. sozialgesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index.html die möglichen medizinischen und auch sonstigen leistungen werden nun durch die entsprechende private absicherung bzw. deren versicherungsbedingungen definiert. gruß, zuza
Nicht zu glaubenam 11.09.2007 | 18:04
Sich erst aus Kostengründen aus der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung verabschieden und dann nach 20 Jahren Leistungen daraus erhalten wollen...Das ist ja wirklich lächerlich....!!! Der Betroffene hätte sich damals freiwillig gesetzlich versichern können. Jetzt ist´s zu spät.
Wie bitte ?am 11.09.2007 | 17:49
...........aber bestimmt keine 20 Jahre !!!
Heinzam 11.09.2007 | 18:59
An liebe/r Wie bitte ?, Nicht zu glauben, mir sind Ihre Anwürfe nicht nachvollziehbar, denn dieser Bekannte war auch während seiner selbständigen Tätigkeit bei der AOK als freiwilliges Mitglied versichert. Nochmals von daher sind Ihre recht persönlichen Angriffe meines Erachtens sehr ungezogen!!!!! Trotzdem noch herzliche Grüße und für mich ist das Thema damit beendet!!!!!!
Heinzam 11.09.2007 | 21:08
Hallo liebe/r zuza, vielen Dank für Ihre Info. Ich werde Sie weiterreichen. Vielleicht ja eine Möglichkeit Vielen Dank und herzliche Grüße
Reseam 12.09.2007 | 11:03
Hallo Heinz, Ihre letzte Aussage relativiert Ihre erste Anfrage. Dort sagten Sie, Ihr Bekannter hätte sich privat versichern müssen, was so ja nicht stimmt, und jetzt geben Sie an, er sei bei der AOK weiterhin freiwillig versichert gewesen. Wenn er also in der gesetzliche KK freiwillig und nicht in der privaten KK versichert war, kommt er auch als Rentner in die KVdR als Pflichtversicherung. MfG Rese
Geileram 15.09.2007 | 18:43
So sind halt die Schmarotzer im diesen Staat !!!!!
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