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Krankengeld exkl./inklusive Lohnfortzahlung u. Übergangsgeld 78 Wochen?

von Vivian10.09.2007 | 18:05
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5 Antworten

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Hallo! Meine Mutter ist seit September 2006 erkrankt, bezieht seit Ende Okt. 2006 Krankengeld und bekam im April 2007 durch eine Reha Übergangsgeld, danach aufgrund weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit weiter Krankengeld von der Krankenkasse. Diese sagen nun, dass das KG im Januar 2008 "ausläuft". Aber wird nicht Lohnfortzahlung (6Wochen)+Krankengeld(78 Wochen)+ Übergangsgeld (4Wochen) = 88 Wochen gezahlt?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Dauer des Krankengeldbezuges richtet sich nach § 48 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch. Gemäß Absatz 3 dieser Vorschrift werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, z.B. wegen Bezug von Übergangsgeld ( siehe § 49 Abs.1 Satz1 Nr.3 SGB V), auf die Gesamtdauer von 78 Wochen mit eingerechnet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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3 Antworten

Antoniusam 10.09.2007 | 18:36
Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers wird mitgerechnet. Das Krankengeld der Krankenkasse wird also effektiv nur für 72 Wochen gezahlt.
Antoniusam 10.09.2007 | 18:55
.........abzüglich des Zeitraumes, in dem Übergangsgeld oder andere Lohnersatzleistungen gezahlt wurden.
Vivianam 16.09.2007 | 18:12
Worauf muss ich achten, wenn ich mich nach Ablauf des Krankengeldbezuges (Aussteuerung) bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden muss, damit mir die Leistung nicht versagt wird. Hinzuzufügen ist, dass derzeit noch ein Widerspruchsverfahren gegen Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente läuft.
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