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Experten-Antwort

Krankengeld im Versichertenverlauf

von DRV12.09.2018 | 13:49
141 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich bin nun EM-Rentner und habe meinen Rentenbescheid erhalten. Dabei sind im Rentenverlauf nur ein Bruchteil meines Krankengeldbezuges, der heute endet, eingetragen. Ist das ein Nachteil für mich, soll ich dagegen vorgehen? Immerhin habe ich von meinem Krankengeld Rentenvers.beiträge abgeführt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DRV,

ich kann mich nur meinen Vorrednern anschließen.

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6 Antworten

DRVam 12.09.2018 | 13:57
Leider haben Sie meinen Usernamen gewählt, aber geschenkt. Ich schlage Ihnen vor, sich zunächst die Beitragsmeldung Ihrer Krankenkasse anzusehen. Aus dieser geht hervor, welche Beiträge aus welchem Krankengeldbezug gezahlt wurden. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie dies mit der KK abklären.
DDRam 12.09.2018 | 14:21
Ja gilt rückwirkend, allerdings habe ich auch für die Zeit nach dem Rentenbeginn Beiträge in die Rentenvers. gezahlt???
Schlaubiam 12.09.2018 | 14:31
Zeiten nach dem Leistungsfall sind erst für den nächsten Leistungsfall anzurechnen. Diese Zeiten kommen erst bei einer Altersrente zum tragen, sofern Sie höher als die Zurechnungszeit sind
RVDam 12.09.2018 | 14:13
Gilt ihr Rentenbescheid rückwirkend? Dann zählt nur bis Rentenbeginn.
DRV 2am 14.09.2018 | 10:51
Ich habe mit der Krankenkasse nochmal gesprochen. Mein Leistungsfall liegt in der Vergangenheit (2017), meine Anerkennung des Krankengeldes im Versicherungsverlauf liegt ebenfalls in der Vergangenheit. Krankengeld habe ich aber bis zum 02.09.18 erhalten. Bis zu dieser Zeit habe ich auch Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Da ich bis zu dieser Zeit aber Rentenanspruch hatte werden mir die Beiträge zur Rentenversicherung erstattet.
DRV 2am 14.09.2018 | 10:51
Ich habe mit der Krankenkasse nochmal gesprochen. Mein Leistungsfall liegt in der Vergangenheit (2017), meine Anerkennung des Krankengeldes im Versicherungsverlauf liegt ebenfalls in der Vergangenheit. Krankengeld habe ich aber bis zum 02.09.18 erhalten. Bis zu dieser Zeit habe ich auch Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Da ich bis zu dieser Zeit aber Rentenanspruch hatte werden mir die Beiträge zur Rentenversicherung erstattet.
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