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Experten-Antwort

Krankengeld läuft aus, LTA dem Grunde nach genehmigt

von Joseph3120.03.2020 | 16:18
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6 Antworten

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Hallo, folgendes Problem. Ich werde zum 22.3. Ausgesteuert, mein Arbeitsverhältnis besteht fort. Arbeitslosengeld 1 kann ich nicht beantragen, da ich meinen alten Beruf nach wie vor nicht ausüben kann. Habe mich heute von einem Anwalt beraten lassen und und dieser sagt es gäbe 2 Möglichkeiten. 1. Ich einige mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Betriebsbedingte Kündigung (ohne Abfindung, aber mit Lohnfortzahlung) oder 2. Ich stelle meine Restarbeitskraft für 15 Stunden die Woche, an einem leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung. Wenn ich das jetzt so machen sollte, heißt das ja ich lasse mich nach dem 22.3. (letzter Tag Krankengeld) nicht mehr krank schreiben. Kann sich das negativ auf meinen LTA Antrag auswirken? Ich bin im Moment völlig verzweifelt, weil ich scheinbar komplett durch das Raster Falle und sich niemand zuständig fühlt. Noch etwas zum LTA. Ich hatte bereits ein Beratungsgespräch und war auch schon auf einer 2 wöchigen Arbeitserprobung in einem Bfw. Meinen Ergebnissen nach bin ich gut geeignet um eine Weiterbildung zum Maschinenbau Techniker zu machen. Ich habe mich auch unter Vorbehalt, ab 4.5. zu einem Vorkurs und anschließend ab September in einer Schule eingeschrieben, die Entscheidung ob ich dort hin darf steht noch aus. Mein Berater ist schon seit einigen Wochen im Urlaub und es gibt keine Stellvertretung. Ist leider eine sehr komplizierte Situation. Vielleicht kennt jemand eine Lösung, oder wenigstens einen Ansatz. Vielen Dank im voraus. Lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Joseph31,

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5 Antworten

Lotharam 20.03.2020 | 17:02
Arbeitsunfähig bedeutet, daß Sie Ihre derzeitige Tätigkeit nicht ausüben können. Wenn Sie sich für 15 Wochenstunden zur Verfügung stellen (das ist die magische Grenze bei Erwerbsminderung, die Sie aber eigentlich nicht betrifft) haben Sie einen Anspruch auf Vermittlung durch die AfA. Diese können Sie auffordern, einen Antrag auf LTA zu stellen, was Sie aber schon gemacht haben. Eigentlich sollten Sie schon Alg 1 bekommen, meint jedenfalls Lothar. Während der LTA gibt es dann Geld von der RV.
Joseph31am 20.03.2020 | 17:46
Arbeitsunfähig bedeutet, daß Sie Ihre derzeitige Tätigkeit nicht ausüben können. Wenn Sie sich für 15 Wochenstunden zur Verfügung stellen (das ist die magische Grenze bei Erwerbsminderung, die Sie aber eigentlich nicht betrifft) haben Sie einen Anspruch auf Vermittlung durch die AfA. Diese können Sie auffordern, einen Antrag auf LTA zu stellen, was Sie aber schon gemacht haben. Eigentlich sollten Sie schon Alg 1 bekommen, meint jedenfalls Lothar. Während der LTA gibt es dann Geld von der RV.
Ich kann laut dem Arbeitsamt in dem Fall nicht unter die nahtlosigkeitsregelung fallen da der Antrag bereits genehmigt wurde. Ich kann mich aber beim Arbeitsamt nicht arbeitsunfähig melden, da ich für meinen noch Arbeitgeber weiterhin eine Krankmeldung benötige, solange ich da nicht arbeiten kann. Wenn ich meinem Arbeitgeber allerdings keine AU mehr bringe, ist das doch ein Kündigungsgrund, oder nicht?
Joseph31am 20.03.2020 | 18:55
... Noch etwas zum LTA. Ich hatte bereits ein Beratungsgespräch und war auch schon auf einer 2 wöchigen Arbeitserprobung in einem Bfw. Meinen Ergebnissen nach bin ich gut geeignet um eine Weiterbildung zum Maschinenbau Techniker zu machen. Ich habe mich auch unter Vorbehalt, ab 4.5. zu einem Vorkurs und anschließend ab September in einer Schule eingeschrieben, die Entscheidung ob ich dort hin darf steht noch aus. Mein Berater ist schon seit einigen Wochen im Urlaub und es gibt keine Stellvertretung.
Vorsicht mit Eigenaktivitäten und Einschreibungen in irgendwelchen Schulen! Lesen Sie bitte hierzu die Antwort des Experten in einem ähnlichen Thread https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/freie-wa…
Ich hab das mit der technikerschule bereits abgeklärt. Die Anmeldung wird erst komplett wenn die Freigabe von der drv kommt. Es entstehen mir keine Kosten, bis dahin.
Siehe hieram 20.03.2020 | 18:43
Vorsicht mit Eigenaktivitäten und Einschreibungen in irgendwelchen Schulen! Lesen Sie bitte hierzu die Antwort des Experten in einem ähnlichen Thread https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/freie-wa…
Joseph31am 21.03.2020 | 13:34
Da in meinem Betrieb jetzt Kurzarbeit, aufgrund des corona Virus ansteht, werde ich mich jetzt ab Montag wieder arbeitsfähig im Betrieb vorstellen.
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