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Krankengeld nach Austeuerung mit andere Krankenheit

von zorro202020.11.2020 | 20:41
434 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe wegen Pyschiche Krankheit 78 Wochen Krankengeld erhalten bzw.(ausgesteuert) Seit 7 Monaten erhalte ich die Arbeitlosengeld 1 Zurzeit habe ich leider problem mit meine LWS Bandscheibe bzw. taubheit an meinem Fuß/Zehen. Meine Frage an Sie: Habe ich nach der Aussteuerung bzw. nach 7 Monaten ALG 1 wegen der andere Diagnose LWS-Fuß (also nicht depression) erneut einen anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld wenn ja? ist den diese dann insgesam 78 Wochen. Ich möchte Sie höflichst bitten, mir einen ausführlichen Information zu mitteilen. Vielen Dank im Voraus.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.11.2020 | 23:26

Liebe Leser,

wir haben hier "Unhöflichkeiten" gelöscht und empfehlen ein auf Krankenkassenrecht spezialisiertes Forum aufzusuchen.

Viel Erfolg!

Ihr Admin

6 Antworten

Falsches Forumam 20.11.2020 | 20:56
Sie sind hier in einem Rentenforum. Bezüglich der Krankengeldzahlung sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse oder ein Forum der KK wenden.
mitleseram 20.11.2020 | 22:14
Gute Güte! Das dies hier ein R-Forum ist schon klar, wenn jedoch jemand auch auf die o.g. Frage eine Antwort geben könnte, WO? wäre das hier das Problem? KK und RV liegen oft sehr nahe beieinander! Hoffe, der/die Fragende bekommt noch eine Antwort die ihr/ihm weiterhelfen könnte anstatt immer nur diese Belehrungen ….
Paulam 21.11.2020 | 07:21
Das kommt darauf an, ob sie normales Alg1 bekommen oder Alg1 nach Nathlosigkeit. Wegen einer neuen Krankheit müssen sie dem Arbeitsmarkt einige Tage real zur Verfügung gestanden haben. Dann gibt es auch wieder neues Krankengeld
Siehe hieram 20.11.2020 | 23:25
Normalerweise erhalten Sie, wenn Sie arbeitsunfähig sind, zunächst 6 Wochen weiter Ihr ALGI-Geld und dann zahlt die Krankenkasse. Da Sie aber bereits bei der Krankenkasse ausgesteuert waren, beziehen Sie nun wahrscheinlich ALG I im Rahmen der 'Nahtlosigkeit'... könnte es auch auch sein, dass Sie wegen der anderen Krankheit schon EM-Rente beantragt haben... ?? Deshalb kann man hier im Forum nur spekulieren und Sie sollten sich in Ihrem Fall bitte wirklich besser direkt an Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihre Krankenkasse wenden. Lassen Sie sich sonst auch noch von Ihrer zuständigen Vermittler bei der Agentur für Arbeit und/oder auch bei der zuständigen DRV beraten, ob es in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre - falls es nicht schon geschehen ist - tatsächlich eine EM-Rente zu beantragen.
Schadeam 21.11.2020 | 12:36
...im übrigen sagt die Lebenserfahrung dass die psychische Erkrankung nicht plötzlich verschwunden sein wird sondern wohl immer noch vorhanden ist. Da wird die Kasse wohl nicht nochmals 78 Wochen zahlen wollen (nur weil jetzt noch der Rücken zwickt)? Aber das ist in der Tat nicht das Thema dieses Forums.
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