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Experten-Antwort

Krankengeld nach Erwerbsminderungsrente

von Martin09.06.2015 | 20:22
1478 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe Erwerbsminderungsrente. In den letzten 10 Monaten habe ich neben der Rente ohne Arbeitsunfähigkeitszeiten versicherungspflichtig gearbeitet, davon 9 Monate in Teilzeit und den letzten Monat in Vollzeit. Der Auszahlbetrag der Rente wurde während der Teilzeit 9 Monate zur Hälfte gekürzt. Die DRV prüft jetzt den Entzug der Rente, weil die gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr bestehen könnten. Habe ich im Falle des Entzuges der Rente einen Anspruch auf Krankengeld falls eine Erkrankung (wieder) auftreten sollte? In dem Falle wäre es für mich günstig aus der Rente schnellstens herauszukommen! Ein früherer Krankengeldanspruch besteht nicht mehr (78 Wochen ausgeschöpft). Es hat aber eine neue 3-Jahres-Blockfrist begonnen. Erfüllt meine Teilzeitstelle während der Rente jedoch die 6 Monats-Bedingung, die man nach §48 SGB V nicht an der gleichen Diagnose erkranken darf? Danke!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 10.06.2015 | 08:02

Leider kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung zum Krankengeldanspruch keine Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Experten-Antwortam 10.06.2015 | 08:46

Schade hat es auf den Punkt gebracht. Allerdings ist zu beachten, dass es eine Antragsfrist von 3 Kalendermonaten gibt. Wird die Rente "verspätet" beantragt, wird sie erst ab dem Antragsmonat gezahlt. Stellen Sie also möglichst umgehend einen neuen Rentenantrag, wenn Sie sich wieder für erwerbsgemindert halten.

3 Antworten

W*lfgangam 09.06.2015 | 21:15
Hallo Martin, dieses Forum ist ein Renten-Forum, kein KV-Forum. Versuchen Sie bitte im KV-Forum eine Antwort zu finden (eine anonyme Anmeldung ist erforderlich): http://www.aok-business.de/tools-service/expertenforum/ Gruß w.
Martinam 10.06.2015 | 08:11
Danke W*lfgang. Versuche ich. Ich würde meine Frage dann hier so umformulieren: Wenn die Rente entzogen wird und ich wieder erkranke, müsste ich unverzüglich wieder Rentenantrag stellen. Wieviel Zeit muss zwischen Entzug der Rente und Neubeantragung einer Rente vergangen sein? Danke!
Schadeam 10.06.2015 | 08:22
Den neuen Antrag stellen Sie dann, wenn Sie sich erneut für EM halten, Fristen gibt es da keine. Wäre auch unsinnig, wenn man folgendes Beispiel nimmt: Ein EM Rentner pilgert nach Lourdes und kehrt geheilt zurück, die DRV entzieht völlig zu Recht die Rente. Am Tag des Entziehungsbescheides erleidet er einen schwerer Unfall und liegt auf Dauer querschnittsgelähmt im Koma. Der wäre sofort wieder erwerbsgemindert.
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