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Experten-Antwort

Krankengeld nach eventueller Ablehnung des Erwerbsminderungsrentenantra.

von Tom12.03.2026 | 15:34
216 Ansichten
3 Antworten
Hallo, Ich bin seit dem 7.10.25 Krankgeschrieben.Am 31.1.26 endete mein Arbeitsverhältnis.Da ich wegen der Erkrankung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe erhalte ich durchgehend weiter volles Krankengeld.Ich möchte jetzt ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen,wie verhält es sich nach evtueller Ablehnung.Kann Ich dann weiter Krankengeld beziehen?Zu bedenken gilt das ich in keinem Arbeitsverhältnis stehe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.03.2026 | 15:51

Hallo "Tom",

 

wir sind hier in einem Forum für Rentenrecht und können daher keine Fragen zum Anspruch auf Krankengeld (=Krankenkassenrecht) beantworten.

 

Freundliche Grüße

2 Antworten

Schadeam 12.03.2026 | 16:53
Bis zur Maximaldauer von 78 Wochen (incl LFZ) dürfte ein KG Anspruch bestehen. Aber das erfragen Sie doch besser bei Ihrer Krankenkasse, die das KG bezahlt und über dessen Anspruchsdauer entscheidet. Das Rentenforum ist dafür nicht der richtige Ansprechpartner.
Zeitig genugam 12.03.2026 | 17:21
Bei Erst-AU 07.10.25 endet ihr K-Geld-Anspruch am 30.03.27. Man sollte denken, dass der Zeitraum ausreicht, um bis dahin einen Bescheid auf einen EMR-Antrag zu bekommen. Nach dem K-Geld haben Sie (auch durch den Bzug von K-Geld) Anspruch auf ALG 1, im Idealfall nach der Nahtlosigkeit - dann bekommen Sie ALG, wenn Sie dem Arbeitsmarkt fiktiv zur Verfügung stehen. Eine K-Geld-Verlängerung auf die aktuelle Krankheit gibt es nicht innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren. Im Zusammenhang mit dem EMR-Antrag kann es sein, dass die DRV Sie zur Reha schickt, gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente". Erfolgt eine Reha im K-Geld-Bezug, so bekommen Sie von der DRV Übergangsgeld und der K-Geld Anspruch ruht währenddessen. Der Reha-Zeitraum verlängert dann den K-Geld-Bezug. Das wäre auch so, wenn Sie aus dem ALG heraus zur Reha fahren würden (also ALG-Verlängerung bei Unterbrechung wegen Übergangsgeld). Bei mir war es so, daß ich seit 12/23 AU bin, im Sommer 24 den EMR-Antrag gestellt habe, im ersten Halbjahr 2025 das Reha-Angebot der DRV. Das Thema Reha ist inzwischen erledigt, nun warte ich auf einen Bescheid; durch teils sehr lange Wartezeiten auf einen Reha-Termin sind das realistische Zeiten. Zum besseren Verständnis : https://www.betanet.de/arbeitslosengeld-nahtlosigkeit.html…
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