Hallo Jodie,
Antwort A: Wie und welche Zeiten Ihre Krankenkasse als Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wertet ist eine Frage, die dem Recht der Krankenversicherung unterliegt, das können wir nicht beantworten. Ihre Krankenkasse kann aber in der Tat einen Erstattungsanspruch geltend machen, wenn Ihr Rentenversicherungsträger rückwirkend einen Rentenanspruch gewährt für einen Zeitraum, in dem Ihre Krankenkasse Leistungen (also Krankengeld) erbracht hat.
Antwort B: Der Beginn einer Erwerbsminderungsrente hängt sowohl vom Tag des Rentenantrags (oder des umgedeuteten Antrags auf eine Rehabilitation) als auch vom Tag des Eintritts der Erwerbsminderung als auch von der Dauer (Zeit oder Befristung) der bewilligten Rente ab. Dieser Leistungsfall wird von Ihrem Rentenversicherungsträger unabhängig vom Beginn der jeweiligen Arbeitsunfähigkeit individuell bestimmt.
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