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Krankengeld nach Übergangsgeld

von Frusti23.09.2008 | 11:06
1732 Ansichten
3 Antworten
Hallo! Ich weiß nicht, ob mir hier jemand helfen kann, aber evtl. kann mir zumindest jemand ne Info geben, an wen ich mich ggf. wenden kann. Mein Problem: Ich habe Übergangsgeld während einer Leistung zur teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Nach Abschluß dieser Leistung und vor Beginn der nächsten Leistung habe ich für ca. 6 Wochen Krankengeld bekommen. Die Krankenkasse wollte mir jetzt weiß machen, dass die Berechnung des KG auf der Grundlage des ÜG vorgenommen wird (das kann ich noch nachvollziehen). Dazu wird die berechnungsgrundlage der Rentenversicherung (80% des kalendertäglichen Regelentgeltes) nochmals auf 80% gekürzt wird und davon dann 70% als Krankengeld gezahlt werden. Diese doppelte Kürzung kann doch nicht wahr sein, oder???? Ich weiß, dass bei AloGeld der Betrag einfach weitergezahlt wird. Werden ÜG-Bezieher tatsächlich so betrogen? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage???? Es geht für mich immerhin um 500 EUR für 6 Wochen. Vielen dank im Voraus.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.09.2008 | 11:21

Zur Krankengeldberechnung wenden Sie sich bitte an folgendes Forum:

http://www.aok-business.de/niedersachsen/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php?id=0&gt=aok07&si=AOK71222161792130350

2 Antworten

Insideram 23.09.2008 | 11:28
Die Auskunft der Krankenkasse ist falsch. Die Berechnung erfolgt aufgrund der selben Werte wie beim Übergangsgeld. In der Theorie sollten Sie sogar etwas mehr Krankengeld als Übergangsgeld bekommen. Dies ist jedoch von persönlichen Faktoren abhängig.....
Chrisam 23.09.2008 | 19:36
Grundsätzlich beträgt das Krankengeld 70% vom Regelentgelt. Der Bemessungsmonat ist derselbe wie bei der ÜG-Berechnung. Dadurch wird bei der Berechnung das ermittelte Krankengeld nochmals dynamisiert. Meistens sogar mehrfach, da der Bemessungsmonat in der Regel ein paar Jahre zurückliegt.
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