Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze KV (Arbeitsentgelt, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt - Brutto), maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes.
Beitragsbemessungsgrenze KV aktuell 3.600,-- Euro monatlich, davon 70 Prozent: 2.520,-- Euro.
Das Übergangsgeld kann in Abhängigkeit von Ihrer persönlichen Situation zwischen 60 und 75 Prozent aus 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts (Brutto) bis zur Beitragsbemessungsgrenze RV (da Träger der Reha) betragen, maximal 100 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
Beitragsbemessungsgrenze RV aktuell 5.300,-- Euro monatlich, davon 80 Prozent: 4.240,-- Euro, davon 60 Prozent: 2.544,-- Euro oder 75 Prozent: 3.180,-- Euro.
Fazit: eine pauschale Aussage mag zwar für viele Rehakunden gelten, kann aber im Einzelfall doch schon ganz anders aussehen.