Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Krankengeld nach Übergangsgeld gleich hoch?

von Andreas27.06.2008 | 12:02
1394 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo--ich bin es nochmal... Habe angeklickt, dass ich Antwort auf meine E-Mail-Adresse haben will---natürlich möchte ich auch, daß hier im Forum geantwortet wird. Vielleicht kann ein anderer mit dem Thema ebenfalls was anfangen. Vielen Dank. Gruss Andreas

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze KV (Arbeitsentgelt, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt - Brutto), maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes.

Beitragsbemessungsgrenze KV aktuell 3.600,-- Euro monatlich, davon 70 Prozent: 2.520,-- Euro.

Das Übergangsgeld kann in Abhängigkeit von Ihrer persönlichen Situation zwischen 60 und 75 Prozent aus 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts (Brutto) bis zur Beitragsbemessungsgrenze RV (da Träger der Reha) betragen, maximal 100 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Beitragsbemessungsgrenze RV aktuell 5.300,-- Euro monatlich, davon 80 Prozent: 4.240,-- Euro, davon 60 Prozent: 2.544,-- Euro oder 75 Prozent: 3.180,-- Euro.

Fazit: eine pauschale Aussage mag zwar für viele Rehakunden gelten, kann aber im Einzelfall doch schon ganz anders aussehen.

3 Antworten

Andreasam 27.06.2008 | 12:53
Hallo Heike, danke sehr für die Aufklärung. Gruss Andreas
Heikeam 27.06.2008 | 12:18
Hallo Andreas, es liegt offenbar ein Missverständis vor. Sie erhalten keine Antwort an Ihre E-Mail-Adresse, die im übrigen allen Forumsteilnehmern nicht bekannt wird. Sie erhalten eine E-Mail, wenn in diesem Forum zu Ihrem Beitrag geantwortet wird. Heike
Nixam 27.06.2008 | 14:28
Das Krankengeld beträgt 80% vom letzten Nettoentgelt während das Übergangsgeld nur 68% vom letzten Nettoentgelt beträgt bzw. 75%, wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben. Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026