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Krankengeld nach Übergangsgeld gleich hoch?

von Andreas27.06.2008 | 11:38
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2 Antworten
Hallo an alle, die mir helfen könnten... Meine Frage ist: Darf das Krankengeld deutlich niedriger sein als das vorher gezahlte Übergangsgeld? Ich habe eine med. Umschulungsmaßnahme (DRV) abbrechen müssen. Mir wurde seitens der DRV mitgeteilt, daß das folgende Krankengeld gleich hoch, wenn nicht sogar geringfügig höher ausfällt als das Übergangsgeld. Meine KK allerdings berechnet was völlig anderes. Sie hat mir einen Bescheid zukommen lassen, in dem der Brutto-Tagessatz (Krankengeld) weit unter dem Brutto-Tagessatz (DRV) liegt. Nach meiner Anfrage wegen des unterschiedlichen Betrages bekam ich die Antwort der Sachbearbeiterin der KK "es hat sich was geändert an der Berechnung, aber was kann ich Ihnen nicht sagen". Gibt es einen Paragraphen, der dies bestätigt bzw. entkräftet? Muss das Krankengeld nicht gleich hoch sein wie das Übergangsgeld? Freue mich sehr auf eine informative Antwort und bedanke schon mal im Voraus für die Mühe. Gruss Andreas

2 Antworten

Nixam 27.06.2008 | 14:29
1) Fragen Sie immer an der Wursttheke im Supermarkt, was der Preis für Käse an der Käsetheke ist? Kompetente Antworten zum Krankengeld erhalten Sie nur von Ihrer Krankenkasse und nicht von der Deutschen Rentenversicherung. 2) Das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird aus einer Vergleichsberechnung zwischen dem Tatsächlichen Arbeitsentgelt und dem aktuellen Tarigentgelt berechnet. Die Krankenkasse berechnet Ihr Krankengeld aus einer ganz anderen Vorschrift. Deshalb MUSS das Krankengeld eine ganz andere Höhe haben als das Übergangsgeld. Fragen zum Krankengeld müssen Sie in einem anderem Forum stellen. www.aok-business.de Es gibt aber sicher auch eine Homepage Ihrer Krankenkasse, bei der Sie das erfahren können. NIx
Andreasam 27.06.2008 | 15:17
Hallo Nix, danke sehr für die Antwort. Werde mal recherchieren bei den KK. Wünsche ein schönes Wochenende. Gruss Andreas
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