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Zur Experten-Antwort springenHallo Elke,
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.
Hallo Elke,
die Frage bezüglich der entsprechenden Gesetzesgrundlage, die die Nicht-Zahlung von Krankengeld während einer durch den RV-Träger durchgeführten Reha regelt, sollten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse klären. Zu den gesetzlichen Grundlagen des SGB V kann der Rentenversicherungsträger nicht abschließend beraten.
Na, mit dem Finger auf der Tastatur eingeschlafen?Hallo Elke, Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.Danke für die Info. Darf ich auch nach dem Gesetz fragen? Dazulernen ist immer gut - siehe "Timo". Herzlichen Dank Elke
Tremor?Hallo Elke, Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.Danke für die Info. Darf ich auch nach dem Gesetz fragen? Dazulernen ist immer gut - siehe "Timo". Herzlichen Dank Elke
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