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Experten-Antwort

Krankengeld oder Übergangsgeld während der Reha ?

von Siegfried20.09.2020 | 14:52
654 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe ab dem 21.09.2020 Krankengeld . Ab dem 24.09.2020 gehe ich in die Reha um nach einer Herz-OP (27.08) wieder fit für meinen Beruf zu werden. Mein Arbeitgeber schrieb mir , das ich trotzdem weiter Krankengeld bekomme und kein Übergangsgeld, während der Reha . Der Rentenversicherungsträger hat mir aber die Anträge fürs Übergangsgeld zukommen lassen. Von wem werde ich jetzt die Lohnersatzleistung erhalten ? Vielen Dank im voraus . MfG Siegfried

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.09.2020 | 12:30

Hallo Siegfried,

im Zeitraum der medizinischen Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger ruht das Krankengeld gemäß § 49 Absatz 1 Nummer 3 SGB V.

In den wichtigen Informationen zum Übergangsgeld (G0510) wird dazu auch für den Fall beschrieben, dass ein Anspruch auf Übergangsgeld grundsätzlich besteht, wenn die Entgeltfortzahlung ganz entfällt.

Für die Übergangsgeldberechnung sind dem Rentenversicherungsträger die angegebenen Formulare vom Arbeitgeber und der Krankenkasse zu übersenden. Bei dem Bezug von Krankengeld vor Rehabilitationsbeginn ist das Formular G0518 (Bescheinigung der Krankenkasse) für die Übergangsgeldberechnung ausschlaggebend. Sollte der Arbeitgeber die Formulare nicht ausfüllen, stellen Sie bitte sicher, dass die Krankenkasse das ausgefüllte Formular an den Rentenversicherungsträger sendet. Auf der Grundlage dieser Daten, kann eine finanzielle Sicherstellung mit Übergangsgeld für den Zeitraum der medizinischen Rehabilitation erfolgen.

4 Antworten

Monikaam 20.09.2020 | 15:47
Übergangsgeld, da die DRV Kostenträger ist.
Rehaam 20.09.2020 | 18:06
Fragen Sie mal Ihren Arbeitgeber woher dieser weiß, dass Sie während der Reha Krankengeld beziehen. Ist leider, wie schon erwähnt, eine falsche Auskunft.
Siegfriedam 20.09.2020 | 18:33
Ja , das hat mir mein AG sogar schriftlich mitgeteilt . Deswegen meine Verunsicherung. Ich habe bisher noch kein Krankengeld erhalten . Bin also erst ab dem 21.09.2020 in Krankengeldbezug . Also bekomme ich jetzt für 3 Tage Krankengeld und ab dem 24.09.2020 Übergangsgeld ? Richtig ? MfG Siegfried
Siegfriedam 21.09.2020 | 14:07
Vielen Dank für die ausführliche Antwort . Genauso hatte ich es auch verstanden :) Und die Formulare wurden auch alle an die RV versandt . Dann hoffe ich , das jetzt alles reibungslos klappt und ich ohne Stress diesbezüglich genesen kann. MfG Siegfried
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