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Experten-Antwort

Krankengeld plus freiwillige Ergänzung

von Freddie 08.12.2025 | 15:13
156 Ansichten
2 Antworten
Ich erhalte zur Zeit Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die entrichteten Beiträge an die RV sind dementsprechend niederer als die vom Arbeitslohn. In 3 Jahren könnte ich Altersrente beantragen.Macht es Sinn, den Differenzbetragfreiwillig einzuzahlen? Wenn ja, wie kann ich ihn berechnen? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.12.2025 | 16:45

Hallo Freddie,

 

wie KSC schon geschrieben hat, ist neben Pflichtbeiträgen die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht zulässig. Die können daher den Differenzbetrag nicht freiwillig einzahlen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 08.12.2025 | 15:29
Über dn Krankengeldbezug sind Sie pflichtversichert und damit ist es nicht möglich parallel dazu freiwillige Beiträge zu zahlen. So gesehen bedarf es auch keiner weiteren Berchnungen. Bestenfalls könnten Sie noch Beiträge zum Ausgleich von Abschlagen zahlen, wenn Ihnen das Preis- Leistungsverhältnis (100€ mehr Rente kosten etwa 25.000€) interessant erscheint. Das könnn Sie bei Ihrer DRV beantragen.
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