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Experten-Antwort

Krankengeld, Rente Übergangsgeld

von Eva13.08.2025 | 10:12
373 Ansichten
3 Antworten
Meine Frage für das Jahr 2024. Ich bin 2024 rückwirkend ab Mai 2023 berentet worden. Der Bescheid kam von der Rentenversicherung. Wurden diese Daten auf dem Bescheid dem Finanzamt meldet und automatisch eingetragen?? 2. Frage werden die Beträge aus Anlage Versorgungsaufwand Nr. 23a/b Nr.22a/b und Nr 25 und Nr. 26 in dem Fall durch das Finanzamt voreigetragen? Wenn nicht wo finde ich diese Beträge??? Ist es besser einen Steuerberater hinzuzufügen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.08.2025 | 12:05

Hallo Eva,

 

die steuerlich relevanten Daten über Ihren Rentenbezug werden dem Finanzamt automatisch übermittelt. Sie müssen die Daten daher nicht mehr in die Steuererklärung eintragen.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/231214-steuerbescheinigung-rentner.html

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Steuerexperten befragenam 13.08.2025 | 10:43
Fragen Sie beim Finanzamt nach, ob sie dort alle notwendigen Informationen haben. Weiterhin fragen Sie zum Beispiel einen Lohnsteuerhilfeverein. Der ist i.d.R. wesentlich günstiger als ein Steuerberater.
Steuern macht die DRV nichtam 13.08.2025 | 10:52
Die Renten-Bescheinigungen für das Finanzamt können Sie zum Beispiel hier beantragen (Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)): https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… Die dort enthaltenen Beträge werden oder wurden auch genau so an das Finanzamt übermittelt. Wenn sich nachträglich etwas geändert hat, werden auch die entsprechenden neuen Zahlen automatisch gemeldet an das Finanzamt. Sollten die Einkommensteuerbescheide für 2023 und 2024 schon ergangen sein ohne die neuen Zahlen und Sachverhalte, dann müssen diese Vorgänge beim Finanzamt nochmal geöffnet und angepasst werden,. Dazu sollten Sie sich aktiv mit dem Finanzamt abstimmen, um Verzögerungen und ggf. auch (viel) späteres Nachhaken des Finanzamtes zu vermeiden.
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