Hallo Inka,
bzgl. Ihrer Freundin glaube ich zunächst mal nicht, dass diese Krankengeld an das Finanzamt zurückzahlen musste. Ggf. fordert die Krankenkasse zu viel gezahltes Krankengeld selbst zurück, zum anderen ist auch denkbar, dass Ihre Freundin tats. eine Steuernachzahlung an das Finanzamt zu leisten hatte. Das kann sich wegen anderer/weiterer Einkünfte und weiterer Besonderheiten in Finanzrecht (Freibeträge und ähnliches) durchaus ergeben.
Zum Zusammenspiel zwischen Rente und Krankenkasse ist es im Regelfall so, dass ihr Rentenantrag auf das Antragsdatum zurückwirkt und somit ggf. eine volle EMRT auch rückwärts gezahlt werden könnte. Da Sie zeitgleich jedoch Krankengeld beziehen wird man -bevor irgendwelche Zahlungen für die Vergangenheit erbracht werden- immer mit der Krankenkasse in Kontakt treten und ggf erbrachte Leistungen verrechnen.
HINWEIS:
Erwerbsminderungsanträge dauern regelmäßig etwas länger als Altersrentenanträge. Wenn Sie Ihren Rentenantrag tatsächlich bereits im April 2015 gestellt haben, dann sollten Sie Ihren Rententräger mal höflichst an eine zeitkritische Erledigung erinnern. Nach fast einem Jahr macht das durchaus Sinn.