Guten Tag, es gibt verschiedene Fallkonstellationen, in denen die Dauer des Krankengeldanspruchs unter Umständen von Interesse ist. Welchen Hintergrund die Anfrage in Ihrem konkreten Fall hat, kann von hier aus leider nicht beurteilt werden. Sie können sich jedoch bei Ihrer Sachbearbeitung über den Beweggrund erkundigen!
In welchem Zusammenhang?
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