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Krankengeld und Arbeitslosenversicherung auf Antrag - doppelte Beitragszahlung

von Sally01.02.2024 | 10:04
182 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich bin freiberuflich tätig und über die KSK gesetzlich mit Krankengeldanspruch sowie in der Arbeitslosenversicherung auf Antrag versichert. Nun habe ich erstmals eine Krankengeldauszahlung für 13 Tage im Januar erhalten, von der auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgezogen wurden. Im Fragebogen der Krankenkasse wurde auch abgefragt, ob ich aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit arbeitslosenversichert bin, was ich bejaht hatte. Demnach müsste die Krankenkasse nach meinem Verständnis keinen Abzug für die Arbeitslosenversicherung vornehmen, da ich sonst doppelt Beiträge zahle. Wie verhält es sich damit in meinem Fall - hat sich die Krankenkasse vertan oder ist das alles so korrekt und ich erhalte dann automatisch eine Erstattung zuviel gezahlter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung? Oder muss ich meine Beitragszahlungen vorerst ruhen lassen während der Krankschreibung? Herzlichen Dank für eine Auskunft dazu.

2 Antworten

Corneliusam 01.02.2024 | 10:09
Im Rentenforum sind Sie mit Ihrer Frage zwar komplett falsch, aber ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage, dass jemand der zwei beitragspflichtige Einnahmen hat, auch zwei Beiträge zahlt.
Sallyam 01.02.2024 | 10:20
Cornelius schrieb

Im Rentenforum sind Sie mit Ihrer Frage zwar komplett falsch, aber ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage, dass jemand der zwei beitragspflichtige Einnahmen hat, auch zwei Beiträge zahlt.

Danke für die schnelle Info, ich habe zwischenzeitlich auch schon festgestellt, dass die Frage hier nicht am richtigen Ort ist. Google hatte zuvor einige Treffer auf ihre-vorsorge.de mit Stichwort Krankengeld und Arbeitslosenversicherung angezeigt und da war hatte ich vermutet, dass die Frage hier passt. Löschen konnte ich den Beitrag allerdings nicht mehr.
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