Hallo Anna,
bitte klären Sie zunächst mit Ihrer Krankenkasse, ob diese aufgrund der Krankengeldzahlung Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung für Sie entrichtet. Sofern sich dies bestätigt, ist keine Zahlung durch Sie erforderlich und möglich.
Sollte keine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung bestehen, sollten Sie sich individuell beraten lassen, ob die Zahlung freiwilliger Beiträge oder nicht ein Antrag auf Pflichtversicherung in der Rentenversicherung sinnvoll bzw. notwendig ist.