Hallo John M,
wenn Sie eine Rehabilitation von der Rentenversicherung erhalten, bekommen Sie in dieser Zeit Übergangsgeld unter anderem dann, wenn Sie vor der Arbeitsunfähigkeit Beiträge aus einem Arbeitsentgelt gezahlt haben. Das Übergangsgeld wird aus dem Arbeitsentgelt vor der Arbeitsunfähigkeit berechnet, also aus demselben Entgelt, das auch der Krankengeldberechnung zugrunde lag. Sofern Sie nach der Rehabilitation weiter arbeitsunfähig sind und Ihr Anspruch noch nicht abgelaufen ist, bekommen Sie dann auch wieder Krankengeld.
Hallo, bin seit 15 Monaten AU wegen einer schweren psychischen Erkrankung die therapeutisch behandelt wird. Möchte aber demnächst eine medizinische Reha machen und bekomme dann wahrscheinlich Übergangsgeld von der RV. Falls ich nach der Reha noch nicht genesen bin und weiterhin AU geschrieben werde , bekomme ich dann wieder krankengeld von der KK? Vielen Dank für die Beantwortungen und Unterstützung.
Hallo, bin seit 15 Monaten AU wegen einer schweren psychischen Erkrankung die therapeutisch behandelt wird. Möchte aber demnächst eine medizinische Reha machen und bekomme dann wahrscheinlich Übergangsgeld von der RV. Falls ich nach der Reha noch nicht genesen bin und weiterhin AU geschrieben werde , bekomme ich dann wieder krankengeld von der KK?
Vielen Dank für die Beantwortungen und Unterstützung.[/quote]
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