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Experten-Antwort

Krankengeld und oder Übergangsgeld ?

von John M28.08.2017 | 17:32
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6 Antworten

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Hallo und guten Tag, Bin seid 4 Monaten krankgeschrieben.Mein Arzt ist der Meinung ich sollte eine Reha - Beantragen.Meine frage lautet? Bekomme ich dann mein Krankengeld weiter oder muss ich dann Übergangsgeldbeantragen? Und bekomme ich nach der Reha wieder Krankengeld. Vielen Dank für die Beantwortungen und Unterstützung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo John M,

wenn Sie eine Rehabilitation von der Rentenversicherung erhalten, bekommen Sie in dieser Zeit Übergangsgeld unter anderem dann, wenn Sie vor der Arbeitsunfähigkeit Beiträge aus einem Arbeitsentgelt gezahlt haben. Das Übergangsgeld wird aus dem Arbeitsentgelt vor der Arbeitsunfähigkeit berechnet, also aus demselben Entgelt, das auch der Krankengeldberechnung zugrunde lag. Sofern Sie nach der Rehabilitation weiter arbeitsunfähig sind und Ihr Anspruch noch nicht abgelaufen ist, bekommen Sie dann auch wieder Krankengeld.

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5 Antworten

der anderenam 28.08.2017 | 18:13
Hallo, während der Reha erhalten Sie - wenn Anspruch besteht - Übergangsgeld. Danach - bei weiter bestehender AU - Krankengeld. Ausnahme: wenn unmittelbar nach der Reha eine Wiedereingliederung stattfindet, wird Übergangsgeld weitergezahlt. Zum Anspruch: wenn Sie vor der Erkrankung eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, haben Sie auch Anspruch auf Übergangsgeld. Alles Gute!
Herz1952am 28.08.2017 | 18:16
Wenn Sie eine Reha beantragen wird die mit Sicherheit an die RV weitergeleitet, wenn die Krankenkasse meint, Ihre Erwerbsfähigkeit könnte auf Dauer gemindert sein. Die bedeutet auch, dass die KK annimmt, dass Sie nicht mehr Ihre jetzige Beschäftigung ausüben können. Wenn die Reha durch die RV genehmigt wird, bekommen Sie Übergangsgeld, dieses ist für diese Zeit deutlich weniger als das Krankengeld. Wenn Sie aus der Reha arbeitsunfähig entlassen werden, muss die Krankenkasse weiterhin Krankengeld zahlen. Wenn aber der Gutachter meint Sie seien nur teilweise erwerbsgemindert, dann würde Sie die KK wieder für arbeitsfähig halten, und Sie zum Arbeitsamt schicken und die KG-Zahlung einstellen. Andererseits muss die Krankenkasse das Krankengeld so lange weiterzahlen, bis Sie in Ihrer jetzigen Beschäftigung wieder arbeitsfähig sind bzw. die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen nach Eintritt der AU endet. Wenn Sie oder Ihr Arzt sicher sind, dass Sie durch die Reha wieder voll arbeitsfähig werden, dann können Sie die Reha bedenkenlos antreten. Allerdings entscheidet die RV, ob die Reha sinnvoll ist. Das kostet ja die RV immerhin Übergangsgeld und die Reha-Kosten. Aber das ist nur Nebensache. Die Hauptsache ist, dass die RV meint, dass die Reha wirklich hilfreich ist. Die RV kann auch entscheiden auf "krank zu Hause" (weiterhin), was ja durchaus auch helfen kann, bzw. keine andere Maßnahme greifen wird. Wenn die RV die Reha aus diesem Grund ablehnt, wird Ihnen die Krankenkasse wohl kaum eine Reha zahlen. Sie ist dann verpflichtet weiterhin KG zu zahlen. Manche Ärzte meinen, dass die Krankenkasse für die Reha zuständig ist, weil diese den Antrag (oder Sie selbst) an die Krankenkasse weiterleiten. Wenn Sie AU entlassen werden, wird die Krankenkasse wohl den Bericht anfordern. Dazu sind Sie eigentlich nicht verpflichtet. Wenn Sie Ihr Arzt weiterhin für AU hält, muss die KK weiterhin zahlen. Sie bietet Ihnen dann eine "weitere" zweifelhafte Hilfe an, denn es geht der Kasse nur darum Krankengeld zu sparen. Natürlich dürfen Sie den Bericht auch weiterleiten und abwarten welche Hilfe sie Ihnen anbietet. Wenn Sie meinen, diese stellt Ihre volle Arbeitsfähigkeit wieder her, dann können Sie diese annehmen (für den bisherigen Arbeitsplatz/bisherige Tätigkeit). Wenn Sie allerdings schon 4 Monate AU sind, hat vielleicht auch die KK schon erkannt, dass eine Reha nicht das "Non-plus-Ultra" ist. Es sollte dann schon noch abgewartet werden, bis erkennbar ist, eine Reha in der Sache weiterhilft. Die Krankenkasse fordern nämlich selbst zur Antragsstellung auf. Der Antrag wird aber wiederum an die RV weitergeleitet. Dies würde auch bedeuten, dass die Krankenkasse der Meinung ist, dass Ihre volle Erwerbsfähigkeit auf Dauer gefährdet ist.
Herz1952am 28.08.2017 | 18:25
Hier noch ein Link zum Thema Krankengeld: https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/praevention/ar… Anmerkung: leider geht ein Link nur vor Beginn der Nachricht zu kopieren und einzufügen, sonst ist der Beitragstext wieder weg. für 2 Links bedeutet dies auch 2 Beiträge zu erstellen. Dies ist auch ein Hinweis für die Forumsleitung. Dies hatte ich allerdings schon gemeldet. Werde mach nachsehen, ob darauf schon eine Antwort kam.
Leoam 06.11.2018 | 12:10
Hallo, bin seit 15 Monaten AU wegen einer schweren psychischen Erkrankung die therapeutisch behandelt wird. Möchte aber demnächst eine medizinische Reha machen und bekomme dann wahrscheinlich Übergangsgeld von der RV. Falls ich nach der Reha noch nicht genesen bin und weiterhin AU geschrieben werde , bekomme ich dann wieder krankengeld von der KK? Vielen Dank für die Beantwortungen und Unterstützung.
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