Hallo haraldh,
wenn Sie neben Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung arbeiten, wurde das bisher erzielte Entgelt als Hinzuverdienst berücksichtigt und ggf. bereits auf Ihre Rente angerechnet.
Werden Sie jetzt im Rahmen dieser Beschäftigung krank und erhalten nach Ablauf der Lohnfortzahlung Krankengeld, ändert sich bezüglich der Rente erstmal nichts.
Krankengeld, das auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, die erst nach dem Beginn der Rente eingetreten ist, wird auch als Hinzuverdienst berücksichtigt, und zwar in der Höhe des sog. Bemessungsgentgeltes.
Es wird also - vereinfacht gesagt - mit dem gleichen Entgelt weiter gerechnet.