Hallo Thilo,
zum Recht der Arbeitsunfähigkeit (Stichwort AU-Richtlinie) und zumRecht der Krankenkassen können wir keine Aussagen in diesem Rentenforum treffen. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Sie früher oder später von der Krankenkasse aufgefordert werden, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, welcher dann bei vorliegen der Voraussetzungen in einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umgewandelt werden kann. Darüber hinaus ist es fraglich, ob man eine Arbeitsunfähigkeit "planen" kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung