Grundsätzlich werden beim Bezug von Krankengeld auch Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt und Sie sind für den Zeitraum des Bezuges pflichtversichert.
Übrigens, zahlt Ihre Krankenkasse das Krankengeld. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt keine Leistungen aus der Kankenversicherung. Insofern sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, inwieweit in Ihrem privatem Versicherungsvertrag zur Krankenversicherung auch die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung bei Bezug von Krankengeld enthalten sind.
Grundsätzlich werden beim Bezug von Krankengeld auch Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt und Sie sind für den Zeitraum des Bezuges pflichtversichert.
Übrigens, zahlt Ihre Krankenkasse das Krankengeld. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt keine Leistungen aus der Kankenversicherung. Insofern sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, inwieweit in Ihrem privatem Versicherungsvertrag zur Krankenversicherung auch die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung bei Bezug von Krankengeld enthalten sind.
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