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Experten-Antwort

Krankengeld und Rentenversicherung

von Franziska25.08.2025 | 14:24
406 Ansichten
3 Antworten
Ich bin selbständig und zahle freiwillige Rentenversicherungsbeiträge. Nun werde ich Krankengeld durch meine gesetzliche Rentenversicherung beziehen. Wie verhält es sich mit meinen Beiträgen zur Rentenversicherung. Bin ich jetzt wieder pflichtversichert?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2025 | 14:48

Grundsätzlich werden beim Bezug von Krankengeld auch Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt und Sie sind für den Zeitraum des Bezuges pflichtversichert. 

Übrigens,  zahlt Ihre Krankenkasse das Krankengeld. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt keine Leistungen aus der Kankenversicherung. Insofern sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, inwieweit in Ihrem privatem Versicherungsvertrag zur Krankenversicherung auch die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung bei Bezug von Krankengeld enthalten sind. 

2 Antworten

Mondkindam 25.08.2025 | 14:44
Die Rentenversicherung zahlt kein Krankengeld. Meinen Sie evtl. Übergangsgeld wegen einer Reha? Versicherungspflicht tritt nicht ein, da Sie ja vorher freiwillige Beiträge gezahlt haben. Sie können aber für die Zeit des Leistungsbezuges Versicherungspflicht nach § 4 SGB VI beantragen, oder einfach die freiwilligen Beiträge weiterzahlen.
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