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Experten-Antwort

Krankengeld und Teil-EMR rückwirkend

von Sunny23.09.2013 | 12:36
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Kurze Frage: 1. bekomme seit 01.11.2012 Krankengeld in Höhe von 1600,-- 2. Leistungsfall EMR 01.10.2012 3. EMR 510,-- rückwirkend zum 01.05.2013 bewilligt wird die DRV jetzt rückwirkend mit der Krankenkasse abrechnen? Was bedeutet das für mich bekomme ich jetzt schon weniger Krankengeld, bin noch immer im Krankenstand. Danke für EURE HILFE!!!!!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sunny,

das Krankengeld wird um den Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gekürzt (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 SGB V). Für den Zeitraum, für den die Rente rückwirkend geleistet wird, macht die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend. Der Erstattungsanspruch wird aus der Nachzahlung der Rente erfüllt.

Bzgl. Ihrer Frage, ab wann der Krankengeldanspruch gemindert wird, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Nach unserer Einschätzung wird die Krankenkasse die Kürzung zeitnah vornehmen, nachdem Sie Kenntnis von der Rentenbewilligung erhalten hat.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sunny,

das Krankengeld wird um den Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gekürzt (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 SGB V). Für den Zeitraum, für den die Rente rückwirkend geleistet wird, macht die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend. Der Erstattungsanspruch wird aus der Nachzahlung der Rente erfüllt.

Bzgl. Ihrer Frage, ab wann der Krankengeldanspruch gemindert wird, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Nach unserer Einschätzung wird die Krankenkasse die Kürzung zeitnah vornehmen, nachdem Sie Kenntnis von der Rentenbewilligung erhalten hat.

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