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Krankengeld und Teil-EMR rückwirkend

von Sunny26.08.2013 | 14:38
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2 Antworten
Hallo! Fakt: Bezug Krankengeld ab 22.11.2012 Leistungsfall der DRV 01.10.2012 EMR bewilligt zum 01.05.2013 Krankengeldbezug mon. / 30 Tg. 1678,00 Euro volle EMR ab 01.05.2013 508,00 Euro Was wird rückwirkend zw. Krankenkasse und DRV verrechnet? Im Internet steht: Wenn eine Rente rückwirkend bewilligt wird, können sich Anspruchszeiträume für Krankengeld und Rente theoretisch überschneiden. Die Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger rechnen dann direkt miteinander ab. War das bezogene Krankengeld höher als der Rentenanspruch, muss der Versicherte den Differenzbetrag jedoch nicht zurückzahlen. Ist das richtig??? Das nichts verrechnet wird? Danke für eure Bemühungen

2 Antworten

Lexam 26.08.2013 | 20:46
Hallo Sunny, das ist so richtig. Ab 01.05.2013 überschneiden sich Krankengeldzahlung und Rentenzahlung. Das Krankengeld wurde zu Recht bezogen, da Arbeitsunfähigkeit vorlag. Deshalb muss nichts zurückgezahlt werden. Die Verrechnung findet nur zwischen der Krankenkasse und der Rentenversicherung statt. Bsp.: Rente wird laufend ab 01.09.2013 gezahlt. Es entsteht eine Nachzahlung vom 01.05.2013 - 31.08.2013 (4 x 508 €). Die Nachzahlung wird von der Rentenversicherung einbehalten und komplett an die Krankenversicherung ausgezahlt, da das Krankengeld (4 x 1678 €) höher als die Rente war. Der Differenzbetrag geht zu Lasten der Krankenkasse.
Sunnyam 27.08.2013 | 09:19
@Lex Vielen Dak für Deine Antwort! Mir ist da leider ein kleiner Fehler unterlaufen, den ich jetzt erst gesehen habe. Es heißt nicht volle EMR 508,00 Euro, sondern, ist das die Rente wegen "Teilweiser EMR". Gilt das für den o. g. Fall dann auch, das ich ganz normal dann meine T-EMR beziehe inkl. Hinzuverdienst, oder wird nun doch Rente einbehalten bis die Krankenkasse ihr Geld zurück hat?
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