Ihre Aussage: " dann wird diese ja vom Krankengeld "abgezogen", sprich, die Krankenkasse zahlt weniger Krankengeld." ist falsch!
Nach § 96a Abs. 3 S. 3 SGB 6 ist bei Sozialleistungen als Hinzuverdienst das der Sozialleistung zu Grunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (Regelentgelt/Bemessungsentgelt) anzurechnen. Maßgebend ist das Bruttoeinkommen.
D.h. Sie müssen zunächst prüfen ob die TEM-RT wegen des Hinzuverdienstes überhaupt zur Auszahlung kommt.
"Rosana" hat recht. Ich habe lediglich aus Sicht der Rentenversicherung die Anrechnung geprüft. Sollten Sie vor dem Rentenbeginn Krankengeld erhalten wird das Krankengeld um die Rente gekürzt. Auf welcher Basis können Sie in diesem Forum erfragen:
http://www.aok-business.de/nie/
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.