Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente - Verrechnung

von FragenderEMR01.04.2008 | 14:49
8215 Ansichten
10 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage, ob der gleichzeitige Bezug von Teilerwebsminderungsrente und Krankengeld nachteilig ist gegenüber dem alleinigen Bezug von Krankengeld. Nehmen wir ein es wird momentan gezahlt: Brutto Krankengeld: 1850,- Euro. Davon werden in die RV eingezahlt 185,- Euro. Nach weiteren Abzügen Netto Krankengeld von 1600,- Euro. Die 185,- Euro bespeisen und erhöhen ja einen späteren Rentenanspruch?! Wird nun eine Teilerwerbsminderungsrente gewährt, sagen wir 400,- Euro - dann wird diese ja vom Krankengeld "abgezogen", sprich, die Krankenkasse zahlt weniger Krankengeld. Die Fragen: Werden die 400,- Euro tEMR vom Brutto- oder vom Nettokrankengeld abgezogen? Sprich werden weiterhin 185,- Euro Rentenbeiträge abgeführt? Eine kleine Erläuterung wie diese Verrechnung aussieht von einem Experten wäre toll. Danke!

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 02.04.2008 | 08:12

Ihre Aussage: " dann wird diese ja vom Krankengeld "abgezogen", sprich, die Krankenkasse zahlt weniger Krankengeld." ist falsch!

Nach § 96a Abs. 3 S. 3 SGB 6 ist bei Sozialleistungen als Hinzuverdienst das der Sozialleistung zu Grunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (Regelentgelt/Bemessungsentgelt) anzurechnen. Maßgebend ist das Bruttoeinkommen.

D.h. Sie müssen zunächst prüfen ob die TEM-RT wegen des Hinzuverdienstes überhaupt zur Auszahlung kommt.

Moderatoren-Antwortam 02.04.2008 | 12:14

"Rosana" hat recht. Ich habe lediglich aus Sicht der Rentenversicherung die Anrechnung geprüft. Sollten Sie vor dem Rentenbeginn Krankengeld erhalten wird das Krankengeld um die Rente gekürzt. Auf welcher Basis können Sie in diesem Forum erfragen:

http://www.aok-business.de/nie/

8 Antworten

Rosannaam 02.04.2008 | 11:00
Hallo Experte, ich kann Ihrem Beitrag leider nicht zustimmen. Auf eine teilweise EM-Rente wird das Krankengeld nach § 96 a Abs. 3 SGB VI nur dann angerechnet, wenn es aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, die NACH dem Rentenbeginn eingetreten ist! Bei FragenderEMR ist dies aber nicht der Fall. Also wird die TEM-Rente auf das Krankengeld angerechnet. Wie es sich aber mit der Beitragszahlung der KK verhält, kann ich nicht beantworten. MfG Rosanna.
Rosannaam 02.04.2008 | 11:16
Hallo FragenderEMR, ich habe Ihre früheren Beiträge (inzwischen auf Seite 6) nochmals durchgelesen. Ich denke, Sie stellen es sich ein bißchen zu einfach vor: Teilweise EM-Rente zu erhalten und einen 20-stündigen Job auszuüben. Nun könnte man bis zum Exzess spekulieren, wie die ganze Sache ausgeht. Das hilft Ihnen aber nicht wirklich weiter. Soweit ich mich erinnere, haben Sie die Absicht, ab Juli einen 20-Std.Job auszuüben. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können als 20 Std./Wo., nützen Ihnen doch alle Spekulationen nichts. Oder? Ich sehe eigentlich nur folgende Möglichkeit: Sie beziehen jetzt zunächst das Krankengeld weiter, da ja offensichtlich noch ein Anspruch besteht. Solange die KK Sie nicht zu einer REHA-Antragstellung auffordert, BRAUCHEN Sie nichts zu unternehmen. Wenn Sie die neue Beschäftigung aufnehmen, entfällt das Krankengeld ja vermutlich sowieso, weil Sie dann nicht mehr arbeitsUNfähig sind. Werden Sie aber von der KK zur Reha-Antragstellung aufgefordert, müssen Sie diesen auch stellen. Mal angenommen, es wird tatsächlich von der DRV festgestellt, daß Sie zunächst an einer med. Reha-Maßnahme teilnehmen MÜSSEN, weil dadurch die Erwerbsfähigkeit evtl. wieder hergestellt werden kann, gerät Ihr ganzes bisher zurecht gelegtes Konzept ins Wanken! Denn es besteht ja auch die Möglichkeit, dass Sie nach einer Reha wieder voll einsetzbar sind und nicht nur 4 Stunden am Tag arbeiten können. Was machen Sie dann? Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, sich persönlich bei einer Beratungsstelle der DRV zu informieren. Entscheiden können letztendlich nur Sie. Ich kann Ihnen nur Denkanstösse geben. :-)) Und glauben Sie mir - die Frage nach der Beitragszahlung für das KG ist mit Sicherheit das kleinste Problem. MfG Rosanna.
FragenderEMRam 02.04.2008 | 13:20
Danke Rosanna für die Stellungnahme zu meinem Gesamtkontext! Ergänzend kann ich anführen, dass die KK insoweit informiert ist, dass ich "im Sommer" wieder ins Arbeitsleben einsteige. Ich befinde mich noch in Rekonvaleszenz von einer kürzlich erfolgten OP. Von KK Seite wurde das Thema Reha oder Aussteuerung nicht angesprochen. Eine AHB (bei DRV Bund beantragt) wurde im letzten Jahr (wegen gleicher Grunderkrankung) durchgeführt. Von der Ausprägung der Grunderkrankung (crohnisch) wird eine weitere Reha keinerlei Veränderung des Zustands der Arbeitsfähigkeit bewirken. Danke für die Informationen!
FragenderEMRam 02.04.2008 | 13:30
Danke für den Hinweis. Aus anderer Quelle habe ich erfahren, dass die eventuell gezahlte tEMR vom Bruttokrankengeld abgezogen wird. Somit sinkt auch der gezahlte Rentenbeitrag. In meinem Fall um ca. 40,- Euro pro Monat.
Rosannaam 02.04.2008 | 13:52
Gerne. :-) Tatsache ist doch aber, dass Sie bei Beginn der Beschäftigung im Juli dann voraussichtlich auch kein Krankengeld mehr bekommen, wenn/weil Sie nicht mehr arbeitsunfähig sind! Dann wäre es vielleicht doch sinnvoll, spätestens im Mai einen Rentenantrag zu stellen und hierin in der Anlage zum Rentenantrag R210 unter der Ziffer 8: "Begründung des Rentenantrages" bei der Frage: "Welche Arbeiten können Sie nach Ihrer Auffassung noch verrichten? (Art, Umfang, wieviel Stunden tgl.?) die entsprechenden Angaben zu machen (tgl. bis zu 4 Std., welche Tätigkeit etc.). Sie können dem Rentenantrag auch einen ärztlichen Befundbericht oder ein ärztl. Attest beifügen, in welchem der behandelnde Arzt den Umfang der von Ihnen angestrebten Tätigkeit bestätigt. Bis dann Ihre Beschäftigung beginnt, wissen Sie vermutlich mehr. Eine Garantie, dass Sie nur eine teilweise EM-Rente oder überhaupt eine Rente erhalten, kann Ihnen hier im Forum leider keiner geben! Schlimmstenfalls wird der Rentenantrag abgelehnt. Dies würde dann bedeuten, dass Sie mit dem (niedrigen) Einkommen aus dem 20-Stundenjob leben müßten!!! Das will alles gut überlegt sein. Aber andere Ratschläge kann ich Ihnen leider nicht geben. MfG Rosanna.
FragenderEMRam 02.04.2008 | 14:39
Hallo Rosanna, danke für die Vorschläge. Ziemlich genau so werde ich dann auch vorgehen. Im April habe ich einen Termin bei der DRV Bund zur Kontenklärung, dabei werde ich mir das Formular für den Arzt/die Ärzte mitgeben lassen - soweit ich weiss ist dieses nicht per Download verfügbar. Anfang Juni (noch im Krankengeldbezug) werde ich den Rentenantrag stellen (inkl. der Angabe der selbst eingeschätzten AF von bis unter 6h bei Frage 8 im R210). Beigefügt das im April erhaltene Formular von meinem Hausarzt. Und ab Juli startet dann hoffentlich das 20h/Woche AV (mit Heimarbeitanteil). Drei Fälle können dann eintreten. Keine Bewilligung einer EMR, Bewilligung einer tEMR oder Bewilligung einer vollen EMR. Persönlich schätze ich die Wahrscheinlichkeiten für die Fälle bei 20% - 75% - 5%. Ich danke nochmal für die erhaltenen Informationen und Einschätzungen.
FragenderEMRam 03.04.2008 | 13:51
Hallo Schade, die ursprüngliche Frage ist beantwortet. Eine tEMR wird vom Bruttokrankengeld abgezogen. Danke.
Schadeam 03.04.2008 | 13:24
ja, und was ist Ihre Frage? Damit, dass wenige Beitrag gezahlt wird, werden Sie wohl leben müssen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026