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Experten-Antwort

Krankengeld und Teilerwerbsunfähigkeit

von Saskia17.10.2025 | 06:47
1047 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin seit 20.August arbeitsunfähig und seit 23. September beziehe ich Krankengeld (früher als nach 6 Wochen weil Arbeitslosengeld ausgelaufen ist). Jetzt sagt meine Ärztin, dass meine Aussichten nicht gut sind, und ich soll mir überlegen ob ich Erwerbsminderungsrente beantrage. Sie würde das befürworten. Ich habe mich informiert aber was ich nicht gefunden habe, ist folgendes, deshalb frage ich hier im Expertenforum. Was ist wenn die Rentenversicherung entscheidet, dass ich eine Teil-Erwerbsminderungsrente bekomme, und keine volle Rente. Was passiert dann mit dem Krankengeld? Fällt es weg und ich bekomme nur die Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente oder wird das irgendwie miteinander verrechnet und was geht dann vor? Gibt es einen Link, wo ich das nachlesen kann? Bei Voll-Erwebsunfähigkeit nehme ich an, dass ich die volle Rente bekomme und das Krankengeld wegfällt, ich denke das ist logisch, oder? Danke schon im voraus für eine Auskunft

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.10.2025 | 07:38

Hallo Saskia,

 

 

wenn der Sozialmedizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung feststellt, dass Sie voll erwerbsgemindert sind, endet der Anspruch auf Krankengeld ab Beginn der Erwerbsminderungsrente nach § 50 Absatz 1 Nr. 1 SGB V.

 

Wird hingegen eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt haben Sie weiter Anspruch auf Krankengeld. Wenn die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung jedoch nach der Arbeitsunfähigkeit beginnt, wird das Krankengeld um den Zahlbetrag der teilweisen Erwerbsminderungsrente gekürzt (siehe § 50 Absatz 2 Nr. 2 SGB V).

 

Bei weiteren Fragen zum Krankengeld wenden Sie sich bitte direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

 

 

Freundliche Grüße

 

Ihr Expertenteam

2 Antworten

Uweam 17.10.2025 | 06:52
Es heißt Teilerwerbsminderungsrente. Und es kommt darauf an, ab wann Ihnen diese zugestanden wird. Wird diese weit zurückdatiert bevor das Krankengeld begonnen hat dann wird die Rente vom Krankengeld abgezogen. Anderenfalls nicht.
Abwarten und nachdenkenam 17.10.2025 | 06:58
So lange Sie noch Anspruch auf Krankengeld haben, bei Ihnen also vermutlich noch deutlich länger als 1 Jahr, sollte man sich den EM-Rentenatrag gut überlegen. Denn das Krankengeld ist meistens höher als die EM-Rente. Aber wahrscheinlich wird Sie die Krankenkasse in den nächsten Monaten irgenwann auffordern, einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen mit Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes. Dieser Aufforderung müssen Sie dann in der gesetzten Frist von 10 Wochen nachkommen. Ansonsten wird das Krankengled eingestellt werden. Ob Sie dann irgenwann, falls Sie tatsächlich eine teilweise EM-REnte bekommen sollten (und eine EM-Rente zu bekommen, ist schwer), für die andere Hälfte bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit noch einen Anspruch auf Krankengeld haben würden, können Sie dann mit Ihrer Krankenkasse klären. Dazu kann die Rentenversicherung nichts sagen.
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