Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Krankengeld und TEMR

von Pittiplatsch08.04.2008 | 13:53
2292 Ansichten
7 Antworten
Ich erhalte sei fast zwei Jahren Teilerwerbsminderungsrente und gehe noch einige Stunden arbeiten. 2007 war ich länger als 6 Wochen krank, so dass ich von der Krankenkasse Krankengeld erhielt. Kann es sein, dass ich in dem Moment keine TEMR mehr bekomme, also nur Krankengeld leben muss?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 08.04.2008 | 14:19

Das Krankengeld wird auf Basis Ihres Verdienstes (wenige Stunden) neben der Rente errechnet. Wenn die TEM-RT durch den Verdienst nicht wegfällt, fällt sie auch nicht bei Bezug des Krankengeldes weg!

Moderatoren-Antwortam 08.04.2008 | 14:49

Bei der Ermittlung des Hinzuverdienstes für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung stehen folgende Sozialleistungen dem Bezug von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen gleich:

Krankengeld nach § 44 SGB 5 das auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, die nach dem Beginn der Rente eingetreten ist. Und jetzt noch mal von oben:

Das Krankengeld wird auf Basis Ihres Verdienstes (wenige Stunden) neben der Rente errechnet. Wenn die TEM-RT durch den Verdienst nicht wegfällt, fällt sie auch nicht bei Bezug des Krankengeldes weg!

Sie sollten bei Ihrem RV-Träger nachfragen warum die Rente wegfiel. Das KK-Geld kann nicht die Begründung sein.

Die Betriebsrente hat damit überhaupt nichts mitzutun.

5 Antworten

Pittiplatscham 08.04.2008 | 14:50
Danke für ihre schnelle Beantwortung. Ich sehe das genauso. Die Betriebsrente wurde nicht gezahlt, obwohl ich in besagtem Monat für 3 Wochen von der Kasse Krankengeld erhielt und für eine Woche Entgelt, da ich wieder arbeitete. Die Betriebsrente z.B. wurde nicht gezahlt nach Anwendung "der Ruhevorschriften". Sie ruht in Höhe des Betrages des für die Zeit nach Beginn d. Betriebsrente gez. Krankengeldes aus d. gesetzl.KV, soweit d. KG nicht nach § 96a Abs. 3 SGB VI auf eine Rente wegen teilw. EM anzurechnen ist. So jedenfalls stehts geschrieben und ist für mich nur schwer zu verstehen. Können Sie es mir erklären?
Pittiplatscham 08.04.2008 | 14:29
Die Rente wurde aber definitiv nicht gezahlt für die Zeit, für die die KRANKENKASSE Krankengeld gezahlt hat. Auch die Betriebsrente wurde mir für die Zeit des Krankengeldbezuges nicht überwiesen (wegen Anrechnung?!).
Amadéam 09.04.2008 | 13:38
In Sachen Betriebsrente bin ich anderer Meinung als der Experte. Schauen Sie mal bitte in Punkt 6 der untenstehenden Satzung nach: http://www.kzvk.de/_files/ordner2/merkblatt_pflichtversicherung_… Das gleiche gilt auch bei der VBL. In welcher ZVK sind Sie denn versichert?
Pittiplatscham 09.04.2008 | 19:50
Danke Amade für die Reaktion auf meine Frage. Den erwähnten Punkt 6 habe ich gelesen, ebenso den Bezug auf §6a Abs.3 SGB VI. Ich vertehe dennoch nicht, wieso mir die BEtriebsrente für die Zeit des Krankengeldbezuges versagt wird. KG sprengt ja nicht die Zuverdienstgrenze. Außerdem bekam ich 3 Wochen KG und 1 Woche Gehalt, was insgesamt ja viel weniger ist als die Zuverd.Grenze erlaubt. Die REnte bekommt man als kranker Mensch und als solcher ist man halt ab und an auch mal länger krank als 6 Wochen. Ich dachte ja gerade, dass Renten über diese schwierige Zeit hinweghelfen sollen, u.a. auch die Betr.Rente. Liege ich falsch?
Pittiplatscham 09.04.2008 | 19:56
Ich meine natürlich nicht § 6 sondern § 96 SGB ...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026