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Krankengeld und TEMR

von Pittiplatsch08.04.2008 | 13:53
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7 Antworten

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Ich erhalte sei fast zwei Jahren Teilerwerbsminderungsrente und gehe noch einige Stunden arbeiten. 2007 war ich länger als 6 Wochen krank, so dass ich von der Krankenkasse Krankengeld erhielt. Kann es sein, dass ich in dem Moment keine TEMR mehr bekomme, also nur Krankengeld leben muss?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Krankengeld wird auf Basis Ihres Verdienstes (wenige Stunden) neben der Rente errechnet. Wenn die TEM-RT durch den Verdienst nicht wegfällt, fällt sie auch nicht bei Bezug des Krankengeldes weg!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei der Ermittlung des Hinzuverdienstes für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung stehen folgende Sozialleistungen dem Bezug von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen gleich:

Krankengeld nach § 44 SGB 5 das auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, die nach dem Beginn der Rente eingetreten ist. Und jetzt noch mal von oben:

Das Krankengeld wird auf Basis Ihres Verdienstes (wenige Stunden) neben der Rente errechnet. Wenn die TEM-RT durch den Verdienst nicht wegfällt, fällt sie auch nicht bei Bezug des Krankengeldes weg!

Sie sollten bei Ihrem RV-Träger nachfragen warum die Rente wegfiel. Das KK-Geld kann nicht die Begründung sein.

Die Betriebsrente hat damit überhaupt nichts mitzutun.

5 Antworten

Pittiplatscham 08.04.2008 | 14:50
Danke für ihre schnelle Beantwortung. Ich sehe das genauso. Die Betriebsrente wurde nicht gezahlt, obwohl ich in besagtem Monat für 3 Wochen von der Kasse Krankengeld erhielt und für eine Woche Entgelt, da ich wieder arbeitete. Die Betriebsrente z.B. wurde nicht gezahlt nach Anwendung "der Ruhevorschriften". Sie ruht in Höhe des Betrages des für die Zeit nach Beginn d. Betriebsrente gez. Krankengeldes aus d. gesetzl.KV, soweit d. KG nicht nach § 96a Abs. 3 SGB VI auf eine Rente wegen teilw. EM anzurechnen ist. So jedenfalls stehts geschrieben und ist für mich nur schwer zu verstehen. Können Sie es mir erklären?
Pittiplatscham 08.04.2008 | 14:29
Die Rente wurde aber definitiv nicht gezahlt für die Zeit, für die die KRANKENKASSE Krankengeld gezahlt hat. Auch die Betriebsrente wurde mir für die Zeit des Krankengeldbezuges nicht überwiesen (wegen Anrechnung?!).
Amadéam 09.04.2008 | 13:38
In Sachen Betriebsrente bin ich anderer Meinung als der Experte. Schauen Sie mal bitte in Punkt 6 der untenstehenden Satzung nach: http://www.kzvk.de/_files/ordner2/merkblatt_pflichtversicherung_… Das gleiche gilt auch bei der VBL. In welcher ZVK sind Sie denn versichert?
Pittiplatscham 09.04.2008 | 19:50
Danke Amade für die Reaktion auf meine Frage. Den erwähnten Punkt 6 habe ich gelesen, ebenso den Bezug auf §6a Abs.3 SGB VI. Ich vertehe dennoch nicht, wieso mir die BEtriebsrente für die Zeit des Krankengeldbezuges versagt wird. KG sprengt ja nicht die Zuverdienstgrenze. Außerdem bekam ich 3 Wochen KG und 1 Woche Gehalt, was insgesamt ja viel weniger ist als die Zuverd.Grenze erlaubt. Die REnte bekommt man als kranker Mensch und als solcher ist man halt ab und an auch mal länger krank als 6 Wochen. Ich dachte ja gerade, dass Renten über diese schwierige Zeit hinweghelfen sollen, u.a. auch die Betr.Rente. Liege ich falsch?
Pittiplatscham 09.04.2008 | 19:56
Ich meine natürlich nicht § 6 sondern § 96 SGB ...
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