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Experten-Antwort

Krankengeld und Zurechnungszeit

von Silke19.08.2024 | 17:33
371 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe 5 Jahre gearbeitet und nun anderthalb Jahre Krankengeld voll. Wird das Krankengeld bei der Berechnung der zurechnungszeit rausgerechnet, wenn der Leistungsfall in dieser Zeit liegt? Mein Zustand hat sich während der AU Schreibung verschlechtert. VG Silke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2024 | 09:04

Guten Tag,

 

grundsätzlich wird in die Höhe der Erwerbsminderungsrente alles eingerechnet, was bis zum Monat des Leistungsfalls eingezahlt wurde. Die Bewertung von beitragsfreien Zeiten, wie z.B. die Zurechnungszeit, erfolgt im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung. Dabei erhalten diese den höheren Wert, der sich aus der Grund- oder der Vergleichsbewertung errechnet. Im Rahmen der Vergleichsbewertung nach § 73 SBG VI werden bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit  Entgeltpunkte für die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt, wenn sich dadurch ein höherer Wert aus der Vergleichsbewertung ergibt. Ob die Zurechnungszeit in Ihrem Fall Entgeltpunkte aus der Grundbewertung oder der Vergleichsbewertung erhalten wird, entscheidet sich erst im Rentenbescheid.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

2 Antworten

EMam 19.08.2024 | 20:21
Warten sie bei Ihrer geringen Arbeitsleistung erst mal ab, ob Sie überhaupt einen Rentenanspruch haben, bevor Sie sich über derart unwichtige Dinge Gedanken machen, die Sie ohnehin nicht beeinflussen können.
Ultraam 20.08.2024 | 06:22
Berücksichtigt wird alles bis zu dem Monat, in dem der Leistungsfall liegt. Nach dem Leistungsfall gezahltes Krankengeld, wirkt sich erst bei einer Folgerente aus. Da Sie aber den Leistungsfall noch nicht kennen ...
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