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Experten-Antwort

Krankengeld während Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung)

von Anonimo20.11.2011 | 14:40
12250 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin völlig verunsichert und stelle meine Frage deshalb hier. Ich nehme an einer Umschulung (LTA) teil und bin bereits seit einigen Wochen krankgeschrieben. 6 Wochen lang wird mir ja das Übergangsgeld der DRV weitergezahlt. Aber danach falle ich in den Krankengeldbezug, das ist doch richtig? Mal davon abgesehen, dass ich Angst habe, die Rentenversicherung bricht die Umschulung ab: Wie berechnet sich das Krankengeld? Bei meiner Suche im Internet fand ich ohne Ende unterschiedliche Ansichtsweisen. Wie wird das Krankengeld korrekt berechnet? Herzlichen Dank und viele Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist zu unterscheiden, ob die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben unterbrochen ist oder abgebrochen wird / wurde. Bei einer Unterbrechung wird längstens für 6 Wochen das Übergangsgeld weiter gezahlt. Bei einem Abbruch endet der Übergangsgeldanspruch mit dem Abbruchtermin.

Bei einer länger als 6 Wochen dauernden Unterbrechung stellt sich natürlich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Leistung noch fortzuführen oder ob ein Abbruch und ggf. eine spätere Wiederaufnahme nicht eher Sinn macht.

Sie sollten sich daher umgehend mit Ihrer Ausbildungseinrichtung (Sozialer / Medizinischer Dienst) und Ihrem Rentenversicherungsträger (Rehabiliations-Fachberater) in Verbindung setzen und Ihre Situation besprechen.

Alles Gute!

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2 Antworten

Nixam 21.11.2011 | 08:09
Der RV-Träger wird spätestens zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit die Umschulung abbrechen. Danach der erhalten Sie Krankengeld, welches aus demselben Regelentgelt und Nettoentgelt berechnet wird, wie es der RV-Träger bei der ÜG-Berechnung berücksichtigt hat. Allerdings beträgt dann das Krankengeld 80% vom Nettoentgelt statt der 68 oder 75%, welche Sie von der DRV erhalten haben. Das Krankengeld ist also höher als das Übergangsgeld. Viele Grüße Nix
Anonimoam 21.11.2011 | 11:48
Zitat von Nix anzeigen
Genau diese Berechnungsgrundlage würde es mir erleichtern, mich voll und ganz auf meine Genesung zu konzentrieren. Allerdings existieren im Internet auch Meinungen, das als Berechnungsgrundlage das zuletzt bezogene Übergangsgeld genommen wird und nicht das Nettoentgelt. Ich bin hier völlig verunsichert. Hat dieser Unterschied auch Auswirkungen auf die Berechnung des Krankengeldes? Wenn die 42 Tage Fortzahlung des Übergangsgeldes abgelaufen sind, schließt ja nahtlos die Zahlung des Krankengeldes an aber wenn die Umschulung innerhalb der 6 Wochen abgebrochen wird, erhalte ich dann auch Krankengeld, obwohl die 42 Tage noch nicht verstrichen sind? Die Frage habe ich mir selbstverständlich bereits selbst gestellt und bin ebenfalls der Ansicht, dass ein Neustart der Umschulung mehr als Sinn macht. Zumal die Umschulung erst wenige Monate vor meiner Krankschreibung begonnen hat. Ich habe große Angst, dass ich die Chance eines Neubeginns nach einem Abbruch nicht mehr erhalte. Aber das muss ich natürlich direkt mit dem Weiterbildungs- und Kostenträger klären. Danke! Freundliche Grüße
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