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Experten-Antwort

Krankengeld weiter nach Reha

von Enrico Kerber19.08.2016 | 17:31
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bekomme seit Januar Krankengeld gezahlt.nun wurde mir ne 3wöchige Reha bewilligt.in der mir Übergangsgeld gezahlt wird.Meine Frage:was passiert nach den 3Wochen Reha??Läuft dann das Krankengeld weiter bis der Anspruch darauf entfällt.oder wie geht es dann weiter.bin zum 31.08.ordentlich gekündigt worden vom AG und habe einen Behindertenausweis mit grad der Behinderung von 100%.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Kerber,

die bisherigen Antworten sind völlig richtig.

Sollten Sie weiterhin AU und noch nicht ausgesteuert sein, würde Ihnen nach der Reha wieder Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt.

Das Ergebnis der Rehabilitation ist entscheidend.

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Herz1952am 19.08.2016 | 18:17
Wenn Sie AU aus der Reha entlassen werden, läuft das Krankengeld zunächst weiter. In diesem Fall können Sie später nochmal zur Reha aufgefordert werden. Ansonsten müssten Sie sich arbeitslos melden. Die Behinderung spielt keine Rolle.
Amüsierter Mitleseram 19.08.2016 | 20:35
Welch ein Wunder.... Unser kluges Herzchen kann also auch tatsächlich (augenscheinlich) sachlich korrekte Antworten verfassen, die kürzer sind als einen halben Meter.;-) Machen Sie weiter so. Die Leser werden es Ihnen danken!
W*lfgangam 20.08.2016 | 18:14
Hallo Enrico Kerber, nun, bis zur 'Aussteuerung' nach 78 Wochen kann noch viel passieren. Und was nach der Reha passiert? ...warten Sie den Entlassungsbericht ab - kann in in eine EM-Rente führen, kann Sie aber auch wieder 'fit' für zumindest den allgemeinen Arbeitsmarkt oder Ihren ausgeübten Beruf ansehen; dann stehen Sie gegenüber der KK wieder in der Pflicht, das Krankengeld durch Arbeitsleistung zu beenden – es sei denn, Ihr Haus-/Facharzt hat da gegenteilige Auffassung und hält sie weiterhin für au/schreibt Sie 'krank'. Abwarten, mehr kann man heute nicht diagnostizieren ... Gruß w.
Heike Fellneram 26.08.2016 | 09:35
Ich habe hierzu noch eine Rückfrage. Wenn man aus einer ambulanten Reha entlassen wird, gibt es doch einen Entlassungs-Bericht und diesen erhält man doch nicht sofort nach der Reha, sondern mitunter auch 2 Wochen später. Oder liege ich da falsch? Was geschieht in der Zwischenzeit, also wenn man z.B. am Freitag aus der Reha entlassen wird, muß man die kommende Woche Montag sofort wieder arbeiten gehen, oder hat man noch eine gewisse "Schonfrist", denn ich lese immer, daß eine eventuelle Wiedereingliedeurng innerhalb von 4 Wochen erfolgen muß. Muß man also auf den Bericht warten? Und falls ja, wer zahlt in der Zwischenzeit, also vom Zeitpunkt Entlassung ambulante Reha bis Vorliegen des Berichtes? Ist das die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung?
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