Hallo Rosi,
Sie erhalten die laufende Zahlung mit Ende 2/2011. Die vom Rentenbeginn bis 31.1.2011 aufgelaufene Nachzahlung kann erst ausbezahlt werden, wenn die Ansprüche der Leistungsträger befriedigt sind, die zeitgleich Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld gezahlt haben. Den Ausführungen von Heinerich hierzu stimme ich uneingeschränkt zu.
Die Abrechnung der Nachzahlung könnten Sie beschleunigen, in dem Sie bei der Krankenkasse und evtl. bei der Agentur für Arbeit darauf drängen, Ihre Forderungen der DRV bekannt zu geben. Vielleicht wenden Sie sich zunächst an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger mit der Frage, was einer Abrechnung der Nachzahlung noch im Wege steht.