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Experten-Antwort

Krankengeld Wiedereingliederung voll 16 tage gearbeitet wieder krank von selber krankeit

von Özlem20.05.2021 | 09:52
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4 Antworten

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Also bei mir ist der fall bin seit 28.02.20 bis 05.02.21 krankgeschrieben began bis 14.2.21 Wiedereingliederung dann habe ich bis 28.2.21 voll gearbeitet dies ist kein voller monat sonder 88std Ein voller monat sind bei mir 157 std Die Krankenkasse macht eine neu Berechnung und kürzt mir durch die Wiedereingliederung knappe 9 euro täglich aufgerundet 300 euro im monat ist das rechtens? Weil ich nach der eingliederung keinen vollen monat gearbeitet habe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Özlem,

wie Ihnen User Siehe hier bereits mitgeteilt hat, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse. Dieses Forum ist leider nicht die richtige Plattform.

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3 Antworten

Siehe hieram 20.05.2021 | 12:54
Hallo Özlem, eigentlich sind Sie hier im falschen Forum, denn hier geht es um Rentenversicherung, nicht um Krankenversicherung. Grundsätzlich ist es aber so, dass die Krankenkasse Krankengeld pro Tag bezahlt, nicht nach Stunden. Auch bei Wiedereingliederung. Bei durchgehender Krankheit wird dabei ein voller Monat mit 30 Tagen berechnet. Nur am Anfang und wenn das Krankengeld endet, wird ein Teilmonat mit der genauen Tagesanzahl berücksichtigt. In Ihrem Fall endet das Krankengeld mit dem 28.02.2021. Also wären hier dann nur 28 Tage zu berücksichtigen. Nehmen Sie dazu den Tagesbetrag lt. Ihrer Bewilligung x 28 und vergleichen Sie dies mit dem für Februar 2021 insgesamt erhaltenen Krankengeld bestehend aus dem Anteil 01.02.-05.02. und 06.02.-28.2. Berücksichtigen Sie dabei, dass Sie seit 28.02.2020 krankgeschrieben waren. Insgesamt müssten Sie für den gesamten Zeitraum des Krankengeldbezuges (28.02.20 bis 28.02.21) also erhalten haben: Für den Monat Februar 2020 gab es einen Tag Krankengeld. Dann März 2020 bis Januar 2021 für 11 Monate à 30 Tage plus für den Monat Februar 2021 dann 28 Tage. Insgesamt sind dies 359 Tage x Tagessatz *a xx EUR. Vielleicht klärt sich vielleicht schon so der vermeintliche Abzug. Ansonsten müssten Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse wenden und es dort klären. Alles Gute!
Siehe hieram 20.05.2021 | 12:58
immer diese Sonderzeichen ;-) statt Insgesamt sind dies 359 Tage x Tagessatz *a xx EUR. soll da stehen 359 x Tagessatz à xx EUR (also 359 mal dem Betrag, der lt. Bescheid pro Tag bezahlt wird)
Sozialdienstlerineam 21.05.2021 | 08:02
Vielleicht kann das Patiententelefon weiterhelfen https://www.patientenberatung.de/de/beratungsangebot/beratungswe…
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