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Krankengeld zu Ende. Nun Frührente und ALG 1?

von SYDO11.11.2019 | 16:16
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, Hätte eine Frage in Hinblick auf die Thematik mit dem ALG1 dem Krankengeld und der Frührente. Meine Oma ist 61 Jahre Alt und hat ca 20 Jahre Vollzeit gearbeitet und ist dann psychisch erkrankt und war seit knapp 3 Jahren Krank bzw wegen der selben Krankheit Krank geschrieben. Sie war auch schon in der Reha jedoch ohne Erfolg. Nun hat ihr die Krankenkasse schriftlich mitgeteilt dass das Krankengeld im Februar 2020 ausläuft, sprich das der Anspruch verfällt und sie sich deswegen beim Arbeitsamt melden soll da sie Anspruch auf ALG 1 habe. Nebenbei hatte meine Oma noch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt. Der noch Arbeitgeber hat ihr nun angeboten, warum auch immer, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. 1) Nur wann soll sie sich denn jetzt Arbeitslos melden? Es heißt das man dies am besten drei Monate vorher tun soll aber wäre das hier in diesem speziellen Fall denn überhaupt möglich? Letztendlich ist sie Krank und steht ja immer noch im Beschäftigungsverhältnis?! Was soll meine Oma denn nun tuen? 2) Anspruch auf Krankengeld hat sie zudem ab Februar ja nicht mehr und wie sieht das mit dem Alg1 aus? Das soll sogar noch geringer als schon das Krankengeld sein. Sie ist letztendlich ja noch weiterhin Krank bzw Arbeitsunfähig und kann den Forderungen des Arbeitsamtes die es ja anscheinend geben soll nicht nachkommen. Abgesehen davon würde sie ja sogar wie oben schon geschrieben weniger Arbeitslosengeld bekommen als zuvor Krankengeld. 3) Soll sie eurer Meinung nach jetzt schon einen Antrag auf Frührente stellen denn letztendlich ist es ja ihr Ziel gewesen ? Es ist wirklich sehr kompliziert hier noch den Überblick zu behalten. Danke an Alle antworten!

8 Antworten

Siehe hieram 11.11.2019 | 16:24
k-o-ram 11.11.2019 | 16:29
Dann versuchen wir das mal der Reihe nach. Kurz vor der Aussteuerung von der KK sollte Ihre Oma sich bei der AfA mit dem Schreiben der KK melden. Das reicht vollkommen dies ca. 14 Tage vor dem Ende des KG zu tun. Es vorher zu tun macht nicht viel Sinn und bringt nur zusätzlichen Stress. Dort wird es dann ein paar Fragebogen geben und es wird auf ein ALG1 nach der Nahtlosigkeitsregelung (§145 SGB III) hinauslaufen. Natürlich kann/wird es Einschränkungen in finazieller Hinsicht geben, aber das lässt sich im krankheitsfall nach der Aussteuerung leider nicht ändern. Ob Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, dass kann nur sie selber, Ihr Gesundheitszustand und ggf. die behandelnden Ärzte beantworten. Spätestens mit der Meldung bei der AfA und der Regelung nach dem §145 SGB III wird sie einen Antrag auf Reha stellen müssen. Es kann durchaus sinnvoll sein, einen EM-Rentenantrag schon vorher zu stellen, aber das hängt wirklich von dem Weg ab den sie gehen will, bzw. gezwungen ist zu gehen. Das Einzige was für den Moment wichtig ist, neben der Gesundheit, einfach nicht zu früh zur AfA zu gehen. Darüber hinaus wäre vielleicht ein Beratungstermin bei der DRV sinnvoll, um sich dort über eventuelle Möglichkeiten in Bezug auf Reha/Rente beraten zu lassen. H.
Max4.0am 11.11.2019 | 21:10
Hallo Sydo, Sie meinen sicherlich Erwerbsminderungsrente, wenn Sie von Frührente sprechen? Sicherlich spricht nichts dagegen, eine solche jetzt zu beantragen, wenn sie das ohnehin wollte - schon allein aus dem Grund, dass ein Bescheid unter Umständen sehr lange auf sich warten lassen kann, bis alles zusammen ist nach Antragsstellung ... Das ist nett von der KK (ernst gemeint), Ihrer Oma die Aussteuerung und das Datum mitzuteilen; viele KK machen das überhaupt nicht. Und der Normalsterbliche steht dann irgendwann, wenn er sich nicht selbst gekümmert hat, wie der Ochs vorm Berg ... Eine Schwerbehinderung ist immer gut zu beantragen bei entsprechenden Voraussetzungen - kann man dann auch den entsprechenden Stellen bei Begutachtung vorlegen; unterstützt das Krankheitsbild. Ich würde Ihrer Oma empfehlen, keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, da sie dann ggf. eine Sperrzeit von der AfA bekommen wird. Und nein, nicht schon jetzt, wie schon geschrieben, sondern sich erst einige Tage vor dem Aussteuerungsdatum bei der AfA arbeitslos melden. Das ist dann NAHTLOS. Dann kommt höchstwahrscheinlich die Nahtlosigkeitsregelung in Betracht. Manchmal gibt es dort Schwierigkeiten, da muss man stur bleiben. Auch bei bestehendem Arbeitsvertrag ist das möglich. Sie muss sich trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, bleibt aber AU (für ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse). Wenn's dann soweit ist, müssten Sie noch mal nachhaken, was dann genau zu tun ist... Leider ist das so, dass KG noch weniger ausmacht als ALG 1 oder gar im schlimmsten Fall ALG 2, aber sehen Sie's so: Ihre Oma ist für die ganze Zeit abgesichert, bis die EM durch ist, auch weiter krankenversichert. Und ich gebe Ihnen recht, es ist wirklich schwer da durchzusteigen, und zuweilen echt paradox.
-am 12.11.2019 | 07:34
Hallo SYDO, Ihre Großmutter sollte eine Beratung in einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen in Anspruch nehmen, hier kann man konkret prüfen, welche Möglichkeiten Ihre Großmutter in ihrer Situation hat. Ggf. kann gleich ein Rentenantrag aufgenommen werden. Zu Ihren einzelnen Fragen: 1) Wer weiter krank ist, der Anspruch auf Krankengeld aber ausgeschöpft ist (Aussteuerung), hat die Möglichkeit Arbeitslosengeld im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung zu beantragen. Dies geht auch, wenn aktuell noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht. 2) Zur Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kann Ihnen nur die Agentur für Arbeit eine Auskunft geben. 3) Ihre Großmutter hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der nicht mehr in der Lage ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden und mehr täglich zu arbeiten. Dies prüft der Rentenversicherungsträger im Rahmen eines solchen Rentenantrags. Wie schätzen die behandelnden Ärzte die Situation Ihrer Großmutter ein? Evtl. hat Ihre Großmutter auch einen Anspruch auf eine sog. vorzeitige Altersrente. Gilt Ihre Großmutter als schwerbehindert? Welche Versicherungszeiten sind vorhanden? Für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zählen nicht nur Beitragszeiten wegen einer Beschäftigung sondern auch Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Jetzugam 12.11.2019 | 08:50
" Sie war auch schon in der Reha jedoch ohne Erfolg." Da Sie schon in der Reha war ist doch lediglich die Frage was steht im med. Rehaabschlussbericht hinsichtlich der Erwerbsminderung ? Wenn Sie dort als unter 3 Std. erwerbsfähig eingestuft wurde bekommt ihre Oma doch die EM-Rente....
k-o-ram 12.11.2019 | 09:06
Das stimmt so nicht. Eine Reha, bzw. das Ergebnis daraus, ist lediglich eine Momentaufnahme welcher die DRV folgen kann, aber nicht muss. Gleiches würde auch andersrum gelten. Ohne Einschränkung entlassen aus der Reha und trotzdem kann es eine EM-Rente geben. Die DRV betrachtet zu Recht immer das "Komplettpaket" und nicht nur eine Reha. Arztberichte und ggf. Begutachtungen spielen eine gewichtige Rolle im gesamten Ablauf. H.
Max4.0am 12.11.2019 | 18:59
Hach, wär das schön; immer her damit ... dann hätten schon ein paar mehr Leute eine EM, so ganz ohne irgendwelche Anträge, Vorversicherungszeiten, medizinischem Gutachten etc. Ich glaub, das gibt's in keinem Land der Welt. @Experten: Mit derzeit 61 Jahren? Geht das?
W°lfgangam 12.11.2019 | 20:29
Da Sie schon in der Reha war ist doch lediglich die Frage was steht im med. Rehaabschlussbericht hinsichtlich der Erwerbsminderung ? Wenn Sie dort als unter 3 Std. erwerbsfähig eingestuft wurde bekommt ihre Oma doch die EM-Rente....
Hach, wär das schön; immer her damit ... dann hätten schon ein paar mehr Leute eine EM, so ganz ohne irgendwelche Anträge, Vorversicherungszeiten, medizinischem Gutachten etc. Ich glaub, das gibt's in keinem Land der Welt. @Experten: Mit derzeit 61 Jahren? Geht das?
...mit Geburt bis 01.12.1958 geht das noch in 2019. Einfach mal die Anhebungstabelle für diese Rentenart studieren ;-) Gruß w.
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