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Experten-Antwort

Krankengeld/ALG oder Erwerbminderungsrente

von Hotte aus Du30.05.2013 | 15:09
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5 Antworten

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Ich bin im 43-ten Berufsjahr und zum 30.06.2013 ordnungsgemäß gekündigt. Leider seit Mitte November an Krebs erkrankt. Mitte Juli 2013 ist die Behandlung erfogreich abgeschlossen und ich werde zur Kur bzw. Rhea geschickt werden. bin 61 Jahre und habe Schwerbehinderung 50 % auf Dauer. Jetzt wurde mir gesagt das ich anschl. eventuell von der Krankenkasse in Ewerbsminderungsrente mit Abzüge geschickt werden kann. Mir stehen doch 76 Wochenkrankengeld und auch 24 Monate Arbeitslosengeld zu. Man sagte mir ich könnte mich nicht arbeitslos melden. Das wären eine Menge Abzüge - Es muss doch möglich sein die 2 Jahre zu überbrücken -

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Umdeutung eines Antrags zur Rehabilitation setzt voraus, dass

a.) zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist und die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann (§ 116 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI)

oder

b.) bei Abschluss einer durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist ( § 116Abs.2 Nr. 2 SGB VI).

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt der Antrag auf Rehabilitation als Rentenantrag (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit). Vor Vorliegen dieser Voraussetzungen ist eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten.

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4 Antworten

Klaraam 30.05.2013 | 19:01
" Mir stehen doch 76 Wochenkrankengeld und auch 24 Monate Arbeitslosengeld zu." Theoretsich Ja, Praktscih Nein ! Wenn in der Reha Erwrebrsminderung bei Ihnen festgestellt wird und sich die Rentenversicherung dem dann anschließt ( was fast immer der Fall ist ) bekommen Sie eine EM-Rente. Dann darf weder die Krankenkasse weiter Krankengeld , noch die Agentur für Arbeit ALG I Zahlen. Das ist gesetzlich so geregelt und Punkt. Insofern ist in ganz vielen Fällen bereits weit vor der max. Bezugsdauer von Krankengeld/ALG I bereits Schluß mit diesen Leistungen. Bei Ihnen wird es zu 100% ebenso laufen - wenn EM festgestellt wird. Ganz sicher.
Hoppam 30.05.2013 | 21:58
Nein. Krankengeld steht nur VORÜBERGEHEND nicht Arbeitsfähigen zu, ALG nur dem, der der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Vielleicht tröstet es Sie, dass die meisten Erwerbsunfähigen froh wären, nur Ihren Abschlag zu haben.
Annaam 31.05.2013 | 00:35
Die wenigsten kommen in die glückliche Lage das KG und auch noch das ALG1 voll ausschöpfen zu können. Leider ist man auf die Gesetze die in dem Fall der schweren Erkrankung zur Anwendung kommen seltenst vorbereitet. Man weiss zwar, dass es 78 Wochen KG geben kann - jedoch nicht, dass die Krankenkasse einen dann zum Rehaantrag zwingen kann und der dann noch in einen Rentenantrag umgewandelt werden darf ohne dass man Einfluss nehmen kann. Mir wäre viel Aufregung erspart geblieben wenn ich vom ganzen Prozedere einen Hauch von Ahnung gehabt hätte. Man kommt sich da richtig entmündigt vor und lässt ordentlich Nerven. Tipp: gut informieren, durchschnaufen......weitgehend erholen..... Wichtig: wurde der Rehaantrag schon gestellt? Falls ja -kam der Rehaantrag nach Aufforderung durch die KK über § 51 zu Stande? Ist noch kein Rehaantrag gestellt gäbe es noch geringe Chancen das Ganze herauszuziehen.....zumindest wenn Sie von Ihren Ärzten unterstützt werden. Sie können wahrscheinlich hier partizipieren. In diesem Forum berichten Betroffene von Ihren Erlebnissen im Bemühen um EMR oder ALG1 http://www.krank-ohne-rente.de mfg
elfiam 31.05.2013 | 09:22
Zitat von Klara anzeigenausblenden
Hallo Hotte, ich würde sagen, genau das ist der Knackpunkt. Am günstigsten wäre wohl, wenn Sie in der Reha so fit sind, dass KEINE Erwerbsminderung festgestellt wird. Dann können Sie sich anschließend arbeitslos melden, auch wenn mit 61 Jahren und GdB 50 wohl auch das Arbeitsamt keine großen Hoffnungen haben wird, Sie nochmal zu vermitteln. Aber das ist dann ja nicht in erster Linie ein Gesundheitsproblem (Sie schreiben ja erfreulicherweise, die Behandlung wird voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden), sondern geht ja fast allen älteren Arbeitnehmern nach einer Kündigung so. Schreiben Sie dann halt die gewünschten Bewerbungen, nehmen an irgendwelchen Pflichtbewerbungstrainings teil (kann man alles überleben). Und ich wünsche Ihnen, dass Sie so zumindest die 24 Monate ALG, die Ihnen noch zustehen, bekommen. (Und wer weiß, wenn es Ihnen gesundheitlich tatsächlich wieder besser geht, vielleicht findet sich ja doch nochmal ein geeigneter Job für die paar Jahre). gruß elfi
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