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Krankengeldanspruch bei erfolgloser Reha

von Emil08.08.2015 | 18:35
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe ich einen Anspruch auf Krankengeld, wenn die Reha erfolglos war und eine Umdeutung vorgenommen werden soll, ich aber den Rentenantrag nicht stellen will, weil das Krankengeld höher ist als die Rente?

5 Antworten

W*lfgangam 08.08.2015 | 20:44
Hallo Emil, das Krankengeld wird nur so lange weiter gezahlt, bis Sie sich entweder wieder 'gesund schreiben' lassen oder der Krankenkasse nachweisen, dass Sie den Rentenantrag gestellt haben. Dazu können Sie in jeder Beratungsstelle DRV/Rathaus-Versicherungsamt einen Termin ganz weit hinten dran absprechen (die mündliche Antragstellung zählt schon – dann haben Sie vielleicht noch ein paar Monate höheres Krankengeld gewonnen), lassen Sie sich dafür eine Bestätigung über die (zunächst formlose) Antragstellung geben und legen Sie diese der Krankenkasse vor - die hält dann so lange still, bis über den EM-Reha-Umdeutungs-Antrag entschieden ist. Andererseits, fühlen Sie sich denn noch in der Lage in Ihrem alten Job weiter Vollzeit tätig sein zu können? Eine erfolglose Reha hat ja auch eine gewisse Aussagekraft 'der kann nicht mehr' ...aus rein finanziellen Gründen kann man sich das Ergebnis im sozialen Bereich leider nicht aussuchen. Gruß w.
Sozialröchleram 09.08.2015 | 21:40
Grundsätzlich: Eine erfolglose Reha führt kraft Gesetzes dazu, dass der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt. Sie sind jedoch Herr des Verfahrens und können erklären, dass Sie nicht wünschen, dass der Antrag als Rentenantrag gilt. Dann ist der Reha-Antrag weg, sofern Sie den Reha-Antrag nicht bereits nach Aufforderung der Krankenkasse gestellt hatten und die Krankenkasse Ihr diesbezügliches Dispositionsrecht schon eingeschränkt hat. Nun kommt die Krankenkasse: Die Krankenkasse möchte den Leistungszeitraum des Krankengeldes verkürzen. Dann fordert sie Sie schriftllich und unter Setzung einer Frist zur Stellung des Reha-Antrags auf (falls nicht bereits erfolgt, siehe vorstehend) und teilt dem Rentenversicherungsträger mit, dass Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt wurde. Diese Aufforderung kann die Krankenkasse auch "nachschieben", d. h. Sie erst nach der Reha zum Reha-Antrag auffordern. Danach verlieren Sie die Herrschaft über das Verfahren zugunsten der Krankenkasse. Eine Antragsrücknahme oder die Änderung des Antrags ist vom Einverständnis der Krankenkasse abhängig. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt aber einen vollständigen formularmäßigen Rentenantrag. Da liegt Ihre Chance. Je später der eingeht, umso später endet Ihr Krankengeld. Denn während der Antragsbearbeitung haben Sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Da heißt es Fristen ausnutzen! Wie bereits empfohlen, lassen Sie sich möglichst spät in der Frist einen möglichst weit in der Zukunft liegenden Termin zur Aufnahme des Formular-Antrags geben. Weil Sie die Wahl haben, wo Sie den Antrag aufnehmen lassen, können Sie vorher erkunden, wo der späteste Termin zu haben ist. Mit der schriftlichen Bestätigung der Terminvereinbarung können Sie dann bei der Krankenkasse nachweisen, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung nachgekommen sind. Zu mehr sind Sie nicht verpflichtet.
Klartextam 10.08.2015 | 07:47
Passen Sie nur auf das Sie dann letzlich weder Krankengeld noch Rente bekommen ! Sie sind auf dem besten Wege dahin alles zu "verspielen !
Rainer S.am 10.08.2015 | 13:23
@ Experte Ihre Antwort ist falsch. Die Krankenkasse hat kein Recht zu einem Rentenantrag aufzufordern. Nach §51 SGB V hat die KK das Recht zu einem Rehaantrag (nicht Rentenantrag) bzw LTA aufzufordern, dies mit einer Frist vvon 10 Wochen.
-am 10.08.2015 | 15:02
Hallo Rainer, dies ist rechtlich korrekt, was Sie sagen. Ich wollte auch Rehaantrag schreiben. Ansonsten möchte nur noch darauf hinweisen, dass auch bei einer nachgeschobenen Aufforderung der KK das Dispositionsrecht eingeschränkt ist.
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