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Experten-Antwort

Krankengeldanspruch bei Flexi-Rente 99,99% - Änderung geplant?

von Anne03.09.2026 | 20:37
110 Ansichten
6 Antworten

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Ist bei der anstehenden Rentenreform geplant, den Krankengeldanspruch bei der Flexi-Rente ggfs. nur bei einer niedrigeren Teilrentenquote aufrecht zu erhalten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.09.2026 | 10:04

Guten Tag,

das 99,99 % Teilrentenmodell zur Absicherung von Krankengeld wird zum 01.01.2027 abgeschafft.

Ab 2027 gilt: Ein Anspruch auf Krankengeld aus einer Beschäftigung besteht nur noch, wenn die gewährte Teilrente maximal zwei Drittel (66,66 %) der Vollrente beträgt.

Bei mehr als zwei Drittel entfällt das Krankengeld komplett.

 

5 Antworten

Mühe geben!am 03.09.2026 | 20:43
Das hat nichts mit der Rentenreform zu tun, sondern mit Änderungen beim Krankenkassenrecht und war hier schon mehrfach Thema. Geben Sie sich einfach mal Mühe und lesen Sie die bisherigen Beiträge dazu. Man muss sich nicht immer alles vorkauen lassen. Im Übrigen ist diese Änderung ab dem 01.01.27 schon gesetzlich festgelegt.
Timam 03.09.2026 | 20:53
Einfach mal ein paar Beiträge weiter tiefer gucken
Linkam 04.09.2026 | 03:30
Das steht in der Experten Antwort das 99,99 % Teilrentenmodell zur Absicherung von Krankengeld wird zum 01.01.2027 abgeschafft. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/lohnt-sich-fr-mich-vo…
KSCam 04.09.2026 | 09:59
Bei Ihrer Frage geht es um den Krankengeldanspruch. Da sollten Sie in erster Linie Ihre Krankenkasse fragen, ob die das im kommenden Jahr noch zahlen und unter welchen Bedingungen (bei maximal 66,66% Teilrente). Meines Wissens ist dieser Punkt bereits beschlossen und hat nichts mit den 33 offenen Punkte aus der Rentenkommision zu tun. Aber da es um das Krankengeld ist da nicht die DRV Ihr erster Ansprechpartner. Schönes WE
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